BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DAMPSOFT GMBH FÜR DIE NUTZUNG VON ATHENA
Softwarelizenzvertrag
ATHENA ist Software zur Beratung und Aufklärung von Patienten („Software“). Die Software und die in ihr enthaltenen Medien bestehen schwerpunktmäßig aus Elementen zur Präsentation von verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten, Materialoptionen im Hinblick auf Zahnbehandlungen sowie der Erfassung der Anamnese. Die Zusammenstellung und Inhalt der Gestaltung und Verantwortung der Beratungsgespräche, der Einsatz und die Zusammenstellung der Medien und Einsatz der Software unterliegen dem Ermessen des Kunden.
Dieser Vertrag einschließlich seiner Anlagen regelt das Vertragsverhältnis zwischen Dampsoft und dem Kunden über die Nutzung der Software.
1 Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages; AGB des Kunden
1.1 Der Vertrag über die Nutzung der Software kann entweder durch Ausfertigung dieses Vertrages in schriftlicher Form (“Offline-Vertragsschluss”) oder aber durch Registrierung über unsere Website (“Online-Vertragsschluss”) erfolgen. Die Registrierung erfolgt durch einen von den Kunden bevollmächtigten Mitarbeiter.
1.2 Die Software richtet sich nur an natürliche oder juristische Personen, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln. Dampsoft behält sich vor, geeignete Angaben anzufragen und Nachweise zu verlangen, aus denen sich ergibt, dass es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
1.3 Bis zu einem Klick auf den „Jetzt registrieren“-Button kann der Kunde den Online-Vertragsschluss jederzeit abbrechen oder die gemachten Angaben verändern, indem er die gemachten Angaben in den verschiedenen Feldern löscht, ergänzt oder berichtigt oder der Kunde seinen Webbrowser bzw. das Tab schließt. Nach Beendigung des Registrierungsprozesses kann der Kunde die gemachten Angaben in seinem Kundenkonto jederzeit verändern.
1.4 Mit dem Abschluss des Registrierungsprozesses oder der Übersendung des Vertrags gibt der Kunde gegenüber Dampsoft einen rechtlich verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Vertrags ab. Im Falle eines Online-Vertragsschlusses wird Dampsoft dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots bei Dampsoft eine Bestätigung über den Eingang des Angebots an die E-Mail-Adresse senden, die der Kunde im Rahmen seiner Registrierung angegeben hat. Diese Bestellbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.
1.5 Ein Vertrag zwischen Dampsoft und dem Kunden kommt erst zustande, wenn Dampsoft das Angebot angenommen hat. Die Annahmeerklärung erhält der Kunde im Fall eines Online- und Offline-Vertragsschlusses entweder per E-Mail oder durch Bereitstellung des Zugangs zur Software („Vertragsschluss“).
1.6 Dampsoft speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht. Er ist dem Kunden jedoch im Fall eines Online-Vertragsschlusses jederzeit unter https://www.dampsoft.de/agb/#athena zugänglich. Im Fall eines Offline-Vertragsschlusses erhält der Kunde eine Ausfertigung des Vertrages in Papierform oder als elektronische Kopie. Der Vertrag kann nur in deutscher Sprache geschlossen werden.
1.7 Die Anzahl der Lizenzen gemäß Vertragsgegenstand entspricht der Anzahl von iPads, auf denen ATHENA gleichzeitig genutzt werden darf. Arbeitet eine Praxisgemeinschaft mit mehreren PVS-Installationen (getrennte Datenbestände), so ist für jede weitere PVS-Installation, mit der die Software genutzt werden soll, eine zusätzliche/weitere ATHENA-Box erforderlich, für die jeweils ein Entgelt gemäß Vertragsgegenstand für die Einrichtung und Gestellung zu entrichten ist.
1.8 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Dampsoft dem ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2 Leistungen von Dampsoft
2.1 Dampsoft stellt dem Kunden zeitlich befristet für die Laufzeit des Vertrages den Zugriff auf die Software über das Internet zur Verfügung. Der genaue Umfang der von Dampsoft bereitzustellenden Leistungen ergibt sich aus der Übersicht ‚Vertragsgegenstand & Vergütung‘ sowie der Spezifikation in der Leistungsbeschreibung. Über die vereinbarten Leistungen hinaus hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder bestimmte Funktionalitäten der Software.
2.2 Gemäß Vertragsgegenstand stellt Dampsoft dem Kunden ferner die bestellte Anzahl ATHENA-Boxen zeitlich befristet für die Laufzeit des Vertrags bereit. Der Anschluss und die Installation der ATHENA-Box obliegt dem Kunden.
2.3 Die iPads, auf denen ATHENA genutzt wird, werden von Dampsoft nicht zur Verfügung gestellt; diese hat der Kunde selbst zu beschaffen. Für die Funktionstüchtigkeit der iPads als solcher und die Erfüllung der Systemvoraussetzungen von ATHENA trägt der Kunde die Verantwortung. Die Systemvoraussetzungen von ATHENA sind einsehbar auf der Website von Dampsoft.
2.4 Betrieb und Wartung der Software obliegen Dampsoft. Ort der Leistungsübergabe ist der Routerausgang des Rechenzentrums. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zur Software ggf. beim Kunden erforderlichen Hardware (z.B. Router, Smart Device) oder Software (z.B. Browser) ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugang zu den Quellcodes der von Dampsoft bereitgestellten Software. Die Bedienung und Konfiguration der Software obliegt dem Kunden.
2.5 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die durchschnittliche Verfügbarkeit der Software 98% im Jahresmittel. Ausgenommen davon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von Dampsoft liegen; insbesondere höhere Gewalt. Dampsoft wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform an den gegenüber Dampsoft benannten Ansprechpartner in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es Dampsoft ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere, wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.
2.6 Dampsoft führt täglich Datensicherungen der Software sowie der vom Kunden hinterlegten Daten durch, die vier Wochen aufbewahrt bleiben. Eine individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensicherungen erfolgt nicht und ist nicht geschuldet.
2.7 Dampsoft stellt dem Kunden eine Dokumentation der Software sowie Hinweise zu deren Benutzung in elektronischer Form in deutscher Sprache online zum Abruf zur Verfügung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dokumentation oder Benutzungshinweise zu bearbeiten, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
2.8 Dampsoft ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.
2.9 Dampsoft kann in folgenden Fällen Änderungen an der Software vornehmen:
2.9.1 Erweiterungen und Weiterentwicklungen
Dampsoft ist berechtigt, den Leistungen jederzeit zusätzliche Funktionen hinzuzufügen. Nach Abschluss dieses Vertrages von Dampsoft eingeführte Funktionen gelten – soweit nicht anders vereinbart – als kostenlos erbrachte Zusatzleistungen. Dampsoft ist berechtigt, diese unter Abwägung der beiderseitigen Interessen wieder einzustellen. Es bleibt Dampsoft ebenfalls vorbehalten, optionale Erweiterungen und Weiterentwicklungen nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung und unter Abschluss einer zusätzlichen Nutzungsvereinbarung anzubieten.
2.9.2 Zumutbare und unwesentliche Änderungen
Dampsoft ist berechtigt, in dem für den Kunden zumutbaren Maße den Funktionsumfang der Leistungen zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Eine solche Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie lediglich unwesentliche Bestandteile der von Dampsoft zu erbringenden Leistungen betrifft (wie beispielsweise bloße Design- oder Darstellungsänderungen, die die Funktionalität der Leistung nicht oder bloß geringfügig beeinträchtigen) oder aus wichtigem Grund erforderlich wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a) Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer von Dampsoft vorliegen,
b) die Änderung aus sicherheitstechnischen Gründen geboten ist,
c) sie aufgrund von Änderungen von Gesetzgebung oder Rechtsprechung geboten ist, oder
d) ähnliche wichtige Gründe vorliegen, nach deren Abwägung mit den Interessen des Kunden die betreffende Änderung für den Kunden zumutbar ist.
Vorbehaltlich Ziffer 2.9.3 sind bei jeder Änderung des Funktionsumfangs die in der jeweiligen Bestellung und in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale im Wesentlichen sowie die Hauptleistungspflichten der Dampsoft vollständig zu erhalten.
Betrifft eine Änderung nicht ausschließlich zeitkritische Sicherheitsupdates, Erweiterungen der Funktionen oder nicht nur unwesentliche Bestandteile der von Dampsoft zu erbringenden Leistungen, wird Dampsoft den Kunden über die Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform hinweisen.
2.9.3 Sonstige Änderungen
Dampsoft ist berechtigt, auch in anderen als den in Ziffern 2.9.1 und 2.9.2 spezifizierten Fällen Änderungen am Funktionsumfang der Leistungen vorzunehmen. In diesem Fall informiert Dampsoft den Kunden über die geplanten Änderungen zwei Monate vor Einführung der Änderungen. Während dieser Zeit hat der Kunden das Recht, zu erklären, ob er die geplanten Änderungen akzeptiert oder nicht. Äußert der Kunde sich während dieser Frist nicht, gelten die Änderungen als genehmigt. Dampsoft wird den Kunden auf diese Rechtsfolge seines Schweigens in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgemäß, hat Dampsoft das Recht, nach seiner Wahl entweder die betroffene Leistung weiterhin ohne die geplanten Änderungen zu erbringen oder die Bestellung mit einer Frist von einem Monat ab Zugang des Widerspruchs des Kunden zu kündigen.
3 Nutzungsrechte
Mit Vertragsbeginn räumt Dampsoft dem Kunden das zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare Recht ein, die Software vertragsgemäß zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist nur insoweit unterlizenzierbar, als dies für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden zwingend erforderlich ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
4 Entgelte
4.1 Der Kunde zahlt für die Nutzung der Software an Dampsoft das im Vertragsgegenstand vereinbarte Entgelt.
4.2 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten die Entgelte monatlich und netto zzgl. anwendbarer Umsatzsteuer.
4.3 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungstellung monatlich und alle Beträge sind mit Rechnungsstellung fällig. Erteilt der Kunde Dampsoft ein SEPA-Lastschriftmandat, bucht Dampsoft den Rechnungsbetrag nicht vor dem vierzehnten Tag nach Rechnungsdatum vom vereinbarten Konto ab.
4.4 Erhält der Kunde die Athena-Box und/oder die Zugangsdaten für die Software nach dem vereinbarten vertraglich vereinbarten Vertragsbeginn, erhält der Kunde eine Rechnungskorrektur für den Zeitraum, in dem die Software nicht genutzt werden konnte.
5 Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde versichert, dass er die Software ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB nutzt.
5.2 Der Kunde hat seine auf der Software verarbeiteten Daten selbst regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich ist.
5.3 Der Kunde benennt Dampsoft gegenüber einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen, der zum Empfang und zur Abgabe von Willenserklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag mit Dampsoft bevollmächtigt ist.
5.4 Zugang und Zugangsdaten
5.4.1 Der Kunde hat die Zugangsdaten zu der Software sicher zu verwahren und darf diese nur jeweils berechtigten Mitarbeitern zugänglich machen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und Dampsoft unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, alle Sicherheitsvorkehrungen, funktionellen und sonstigen Einschränkungen der Software einzuhalten. Insbesondere darf der Kunde Schutz- oder Authentifizierungsmechanismen nicht entfernen, überwinden, deaktivieren oder anderweitig umgehen.
5.4.2 Eine Überlassung der Software durch den Kunden an Dritte ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
5.4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung gemachten Angaben aktuell zu halten und Änderungen Dampsoft unverzüglich mitzuteilen. Dies umfasst insbesondere Daten zu Kontakt- und Geschäftsinformationen des Kunden.
5.5 Dampsoft ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu der Software zu sperren, wenn
a) Anhaltspunkte bestehen, dass die Zugangsdaten des Kunden missbraucht wurden oder werden oder die Zugangsdaten einem unbefugten Dritten überlassen wurden oder werden oder Zugangsdaten durch mehr als eine natürliche Person verwendet werden;
b) Anhaltspunkte bestehen, dass sich Dritte anderweitig Zugang zu der dem Kunden bereitgestellten IT-Infrastruktur verschafft haben;
c) die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist;
d) Dampsoft aufgrund geltender Gesetze oder gerichtlich oder behördlich zur Sperrung verpflichtet ist;
e) der Kunde mehr als zwei Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts im Sinne der Ziffer 4 des Vertrags in Verzug ist;
f) der Kunde falsche oder ungültige Kontaktdaten hinterlegt hat und eine Kommunikation zwischen Dampsoft und dem Kunden nicht mehr möglich ist;
g) der Kunde falsche Bankverbindungsdaten hinterlegt hat und eine regelmäßige Erfüllung der Leistungspflichten des Kunden nicht gewährleistet ist.
Dampsoft soll die Sperrung dem Kunden spätestens einen Werktag vor Inkrafttreten der Sperrung in Text- oder Schriftform ankündigen, soweit die Ankündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist.
5.6 Inhalte
5.6.1 Alle Rechte an Informationen, Bildern, Texten und anderen Inhalten, die im Rahmen der Nutzung der Software durch den Kunden an Dampsoft übermittelt werden („Inhalte“) verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Dampsoft an diesen Inhalten jedoch, ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, die Inhalte insoweit zu nutzen, wie dies zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden erforderlich ist. Dampsoft ist berechtigt, an seine Erfüllungsgehilfen Unterlizenzen zu erteilen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Im Übrigen ist das Nutzungsrecht nicht übertragbar. Dampsoft ist berechtigt, über die Dauer des Vertrages hinaus Inhalte des Kunden vorzuhalten, soweit dies technisch oder rechtlich erforderlich ist. Insbesondere ist Dampsoft befugt, Sicherungskopien der vom Kunden bereitgestellten Inhalte aufzubewahren und solche Informationen vorübergehen oder dauerhaft zu speichern, die für Buchhaltungs-, Dokumentations- und Abrechnungszwecke benötigt werden.
5.6.2 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm übermittelten Inhalte keine Rechte Dritter (zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen (zum Beispiel Datenschutzvorschriften) („Verbotene Inhalte“).
5.6.3 Dampsoft ist berechtigt, Verbotene Inhalte unverzüglich zu sperren oder zu entfernen; dasselbe gilt, wenn Dampsoft hierzu aufgrund einer Beschwerde eines Dritten, eines Gerichtsurteils oder gesetzlich verpflichtet ist.
5.6.4 Der Kunde gewährleistet, dass er bei der Verwendung der Software sämtliche anwendbaren rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Urheber- und Datenschutzrechts, beachten wird. Der Kunde stellt Dampsoft von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verwendung der Software durch den Kunden gegenüber Dampsoft geltend machen. Dampsoft wird den Kunden unverzüglich über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren und die zur Verteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung stellen. Zudem wird Dampsoft die Verteidigung entweder dem Kunden überlassen oder in Absprache mit diesem vornehmen. Insbesondere wird Dampsoft von Dritten geltend gemachte Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Kunden weder anerkennen noch unstreitig stellen. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend für Vertragsstrafen sowie behördliche oder gerichtliche Buß- und Ordnungsgelder, soweit der Kunde sie zu vertreten hat.
5.7 Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Funktionsweise der Software gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen und diese zu verarbeiten, zu deren Zugriff er nicht berechtigt ist. Insbesondere darf der Kunde keine Skripte verwenden, die vertrauliche Daten anderer Kunden abfragen oder andere Kunden automatisch zu anderen Internet-Angeboten außerhalb der Software weiterleiten. Weiterhin muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass seine über die Software übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit schädlichen Computerprogrammen, beispielsweise Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder anderer Malware, behaftet sind.
6 Änderung und Einbindung von Dokumentenvorlagen
6.1 Wenn eine individuelle Dokumentenvorlage des Kunden integriert werden soll (entweder im Rahmen der im überlassenen Athena-Paket enthaltenen Vorlagen oder durch einen separaten Auftrag), erfolgt die Umsetzung innerhalb von 3 (drei) Wochen nach Eingang der Vorlage beim Kunden.
6.2 Wird eine Dokumentenvorlage umgesetzt (entweder im Rahmen der im gebuchten Athena-Paket enthaltenen Vorlagen oder durch separaten Auftrag), kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einmalig schriftlich Änderungswünsche anbringen. Diese Änderungswünsche werden dann von Dampsoft innerhalb von 14 Tagen nach Eingang kostenlos umgesetzt. Alle weiteren Änderungswünsche werden gemäß der Regelung 6.3 behandelt.
6.3 Änderungen an individuellen Dokumentenvorlagen oder den Athena-Standard-Dokumentenvorlagen können im Athena-Vorlagen-Editor jederzeit selbst vorgenommen werden. Kleine Änderungen im Umfang von bis zu einem Satz werden von Dampsoft ohne Zusatzkosten integriert. Darüberhinausgehende Änderungen werden zurzeit mit € 100,- zzgl. USt. berechnet.
7 Gewährleistung
7.1 Für kostenlose Leistungen leistet Dampsoft Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Im Übrigen leistet Dampsoft für Mängel bei der Bereitstellung der Software und der ATHENA-Box Gewährleistung ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Im Fall von Widersprüchen zwischen dieser Ziffer und dem Service Level Agreement, geht diese Ziffer vor.
7.3 Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang der Software.
7.4 Sind die von Dampsoft nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird Dampsoft innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer schriftlichen (E-Mail ausreichend) Mängelrüge des Kunden die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die Dampsoft zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen der Kunde aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um die Software vertragsgemäß zu nutzen.
7.5 Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die Dampsoft zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden schriftlich (E-Mail genügt) gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden monatlichen Festpreises beschränkt.
7.6 Erreicht die Minderung nach Ziffer 7.5 in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den in Ziffer 7.5 genannten Höchstbetrag, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
7.7 Der Kunde wird Dampsoft eventuell auftretende Mängel unverzüglich in Schriftform (E-Mail genügt) anzeigen. Weiterhin wird der Kunde Dampsoft bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich in zumutbarer Weise unterstützen und Dampsoft insbesondere sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die Dampsoft für die Analyse und Beseitigung von Mängeln benötigt.
7.8 Neben Minderung oder Kündigung nach vorstehenden Ziffern kann der Kunde Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsbeschränkung in Ziffer 8 verlangen.
7.9 Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
7.10 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder betreffen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8 Schadensersatz und Haftung
8.1 Für kostenlose Leistungen haftet Dampsoft nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Im Übrigen haftet Dampsoft für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
8.3 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet Dampsoft bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Kunde deswegen regelmäßig verlassen darf.
8.4 Dampsoft haftet im Fall von Ziffer 8.3 nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.
8.5 Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 8.3 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.6 Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust sind im Fall von Ziffer 8.3 auf den Betrag der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Kunden angefallen wäre.
8.7 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Dampsoft entsprechend.
8.8 Eine etwaige Haftung von Dampsoft für gegebene Garantien (die ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen) und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes oder anwendbarer Datenschutzgesetze bleibt unberührt.
8.9 Eine weitergehende Haftung von Dampsoft ist ausgeschlossen. Insbesondere ist die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ausgeschlossen.
9 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
9.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Informationen“) der jeweils anderen Partei, die entweder auf Grund der Natur der Information oder den Umständen ihrer Überlassung als vertraulich anzusehen sind oder von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet wurden, wie Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse zu behandeln, ausschließlich zu Zwecken dieses Vertrages zu nutzen, und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die empfangende Partei wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um unbefugten Zugriff / Offenlegung vertraulicher Informationen zu verhindern. Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch mit der jeweils empfangenden Partei verbundene Unternehmen, an denen die empfangende Partei keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter der empfangenden Partei sowie sonstige von ihr beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.
9.2 Als vertrauliche Informationen gelten auf Seiten von Dampsoft insbesondere die Software der Software sowie sämtliche Technologien von Dampsoft, Auskünfte, die Dampsoft über die Software oder im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt, sowie dieser Vertrag einschließlich der Anlagen und der vereinbarten Konditionen.
9.3 Die empfangende Partei ist berechtigt, die ihr zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden betreffend die Offenlegung von vertraulichen Informationen hat die empfangende Partei die offenlegende Partei hiervon unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren. Die empfangende Partei hat weiterhin die offenlegende Partei in ihren Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der vertraulichen Informationen zu unterstützen.
9.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen der empfangenden Partei schon vor der Offenlegung bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, die die empfangende Partei ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich die empfangende Partei auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat sie sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.
9.5 Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht die Geheimhaltungspflicht für eine Dauer von drei Jahren ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Insbesondere sind etwaige Geschäftsgeheimnisse so lange vertraulich zu behandeln, wie es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt.
9.6 Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von Dampsoft unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Dampsoft kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem Kunden schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt.
9.7 Soweit im Vertragsgegenstand vereinbart, ist Dampsoft berechtigt, den Kunden unter Nennung des vollen Firmennamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (einschließlich Webseiten) als Referenzkunden zu benennen.
9.8 Mit Ausnahme von Ziffer 9.7 begründen die vorstehenden Regelungen keinerlei immaterialgüterrechtlichen Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
10 Datenschutz
Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die Dampsoft im Rahmen dieses Vertrages im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien die Auftragsverarbeitungsvereinbarung, abrufbar unter www.dampsoft.de/adv, ab. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der AVV gehen die Regelungen der AVV vor.
11 Laufzeit und Kündigung
11.1 Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot unter Vertragsgegenstand benannten Stichtag. Ist kein Stichtag vereinbart, beginnt der Vertrag mit Vertragsschluss.
11.2 Soweit im Vertragsgegenstand nicht abweichend vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate ab Vertragsbeginn.
11.3 Der Vertrag über das ATHENA-Paket verlängert sich um 12 Monate, wenn dieser Vertrag nicht mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit durch eine der Parteien schriftlich gekündigt wird. Für Add-Ons (z.B. ATHENA KI) gelten abweichende Fristen gemäß Vertragsgegenstand.
11.4 Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für Dampsoft liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:
a) der Kunde wiederholt und trotz vorangegangener Abmahnung durch Dampsoft Verbotene Inhalte auf die Software einstellt;
b) der Kunde schuldhaft gegen seine Vertraulichkeitsverpflichtung aus Ziffer 9 verstößt;
c) der Kunde länger als sechs Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts nach Ziffer 4 in Verzug ist und Dampsoft die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Kündigung in Text- oder Schriftform dem Kunden gegenüber angedroht hat;
11.5 Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird Dampsoft die Daten des Kunden löschen. Dampsoft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Daten aus Sicherheitsgründen für einen Zeitraum von vier Wochen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus zu speichern, um den Kunden vor versehentlichem Datenverlust zu bewahren. In diesem Fall gilt die unter www.dampsoft.de/adv vereinbarte AVV für die Zeit der Speicherung der Sicherheitskopien fort. Dampsoft ist zudem berechtigt, Daten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren, wenn Dampsoft hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen Gründen.
12 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Dampsoft kann diesen Vertrag nach Maßgabe dieser Ziffer 13 ändern, soweit dies erfolgt (i) zur Umsetzung geänderter gesetzliche Anforderungen oder Rechtsprechung, (ii) zur Umsetzung geänderter technischer Anforderungen, (iii) zur Aufrechterhaltung des Betriebs des Dienstes von Dampsoft, (iv) zur Anpassung an veränderte Marktgegebenheiten, und (v) zugunsten des Kunden. Eine Anpassung erfolgt nur, soweit sie das vertragliche Gleichgewicht zwischen Dampsoft und dem Kunden nicht zulasten des Kunden verschiebt. Über eine Anpassung informiert Dampsoft den Kunden mindestens sechs Wochen im Voraus durch eine Nachricht innerhalb der Software oder per E-Mail. Der Kunde kann der Anpassung widersprechen. Tut er dies nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Zugang der Mitteilung über die Anpassung, gilt seine Zustimmung zur Anpassung als erteilt. Die Mitteilung der Anpassung wird den Kunden gesondert über die Sechs-Wochen-Frist und die Rechtsfolgen seines Schweigens informieren.
13 Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
13.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen den Anlagen und dem Vertrag gehen die Regelungen der Anlagen vor.
13.3 Der Kunde kann gegen Forderungen von Dampsoft nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Dampsoft, vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
VERTRAGSBEDINGUNGEN DER DAMPSOFT GMBH FÜR DIE SOFTWARE E-CONNECT
Diese Vertragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Ihnen (nachfolgend auch der „Kunde“) und uns, der DAMPSOFT GmbH (nachfolgend „Dampsoft“), welche die entgeltliche Überlassung der Software e-connect Telematikinfrastruktur as a Service (TIaaS) Client Software (nachfolgend „e-connect“) zum Gegenstand haben.
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software e-connect im Objektcode gemäß den nachfolgenden Bedingungen in der Praxis des Kunden über das Internet.
1.2 Dampsoft stellt dem Kunden die Software zum Download bereit und teilt dem Kunden die Zugangsdaten zu Zwecken des Downloads mit.
1.3 Dampsoft stellt dem Kunden eine Anleitung für die Installation der Software durch den Kunden zum Download zur Verfügung.
1.4 Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.
§ 2 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
2.1 Der Kunde bezahlt das vereinbarte Entgelt monatlich im Voraus.
2.2 Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Werktagen zur Zahlung fällig.
2.4 Wie in der Auftragsbestätigung aufgeführt, wird das Nutzungsentgelt gemäß dem vom Kunden bestimmten Vertragsbeginn abgerechnet.
§ 3 Vertragslaufzeit und Beendigung
3.1 Die Bestellungen des Kunden gelten als verbindliche Angebote gemäß § 145 BGB auf Abschluss des Vertrags mit Dampsoft. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung per E-Mail von Dampsoft zustande und hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Vertragsabschluss.
3.2 Anschließend verlängert sich die Laufzeit dieses Vertrags jeweils um weitere 12 Monate, falls dieser Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
3.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
3.5 Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierte Kopien der Software von seinen Rechnern zu entfernen sowie Dampsoft eine gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie nach Wahl von Dampsoft unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.
§ 4 Leistungen von Dampsoft sowie Rechte und Pflichten des Kunden
4.1 Dampsoft gewährt dem Kunden die Nutzung der Software nach Maßgabe von § 5 dieses Vertrags. Durch die vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden wird der Aufbau einer Virtual Private Network (VPN) Verbindung zu einem in einem Rechenzentrum bereitgestellten Konnektor ermöglicht, über den der Zugriff auf die Telematikinfrastruktur hergestellt wird.
4.2 Dampsoft wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus Anhang 1.
4.3 Dampsoft darf die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der ITSicherheit anpassen. Dampsoft wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
4.4 Neue PTV-Versionen werden von der Research Industrial Systems Engineering Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachstehend „RISE GmbH“) automatisch auf den im Rechenzentrum der RISE GmbH bereitgestellten Konnektor aufgespielt. Dampsoft behält sich vor, dem Kunden für neue PTV-Versionen ein gesondertes Entgelt in Rechnung zu stellen. Dampsoft wird den Kunden über eine anstehende neue PTV-Version, über das erhobene Entgelt sowie über eine etwaige Möglichkeit des Kunden, von der KZBV eine Erstattungspauschale zu erlangen, rechtzeitig im Voraus informieren. In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zu, innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung durch Dampsoft diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zu kündigen.
4.5 Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet Dampsoft nicht, es sei denn, die Parteien haben Abweichendes vereinbart.
4.6 Dampsoft wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen lassen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden. Die Wartungen werden durch die RISE GmbH und deren Tochtergesellschaften im Auftrag von Dampsoft durchgeführt.
§ 5 Nutzungsumfang und -rechte
5.1 Die Software wird dem Kunden nicht in physischer Form überlassen.
5.2 Der Kunde erhält das einfache, d.h. nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, die Software nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu nutzen.
5.3 Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software untersagt. Ebenso sind körperliche oder unkörperliche Nutzungen der Software wie z.B. Vervielfältigung, Verbreitung oder die öffentliche Zugänglichmachung der Software untersagt. Vorhandene Schutzmechanismen der Software, die gegen unberechtigte Nutzung angebracht wurden, dürfen weder entfernt noch anderweitig umgangen werden. Urheber- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der überlassenen Software dürfen weder entfernt noch verändert werden.
5.4 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an Dampsoft zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierte Kopien der Software zu löschen sowie eine gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie nach Wahl von Dampsoft zu löschen oder an Dampsoft auszuhändigen.
§ 6 Support
Support-Anfragen können jederzeit per E-Mail an die auf der Dampsoft-Website angegebene E-MailAdresse gestellt werden.
§ 7 Verfügbarkeit, Störungsbehebung
7.1 Dampsoft gewährt eine auf den Kalendermonat bezogene Verfügbarkeit der Software von 98 %.
7.2 Als Verfügbarkeit gilt die technische Nutzbarkeit der Software am Übergabepunkt in die Telematikinfrastruktur durch den Kunden. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung einer angemessenen Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
7.3 Als Zeiten der Verfügbarkeit gelten außerdem Zeiten, in denen die Software aus Gründen nicht genutzt werden kann, die außerhalb der Software selbst liegen, also beispielsweise (i) in Fällen höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen), (ii) bei vollständiger Rücksicherung der Daten (Laufzeit eines Updates eines Konnektors), sofern Dampsoft diese mit einer Frist von mindestens 10 Tagen im Vorhinein in Textform angekündigt hat oder mit großer Wahrscheinlichkeit eine Gefahr im Verzug vorliegt, (iii) bei Leitungsausfall außerhalb des Leitungsnetzes der RISE GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen, (iv) bei vollständigem Energieausfall im Rechenzentrum der RISE GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen, der durch die „Unterbrechungsfreie Stromversorgung“ (USV) nicht kompensiert werden kann, vorausgesetzt, dass diese nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und bei größtmöglicher Sorgfalt ausreichend dimensioniert war, (v) bei Hardwarefehlern, die trotz größtmöglicher Sorgfalt, fortlaufender Überprüfung und Wartung der RISE GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen für diese nicht vorhersehbar und vermeidbar waren, (vi) bei Ausfall des Internetproviders des Kunden oder Hardware-Ausfall beim Kunden.
7.4 Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Betreibers des Rechenzentrums maßgeblich.
7.5 Der Kunde meldet Störungen unverzüglich per E-Mail an die auf der Dampsoft-Website angegebene E-Mail-Adresse.
7.6 Dampsoft ist dazu berechtigt, die RISE GmbH und deren Tochtergesellschaften mit der Beseitigung von Störungen der Software zu beauftragen.
§ 8 Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Ein unberechtigter Zugriff ist Dampsoft unverzüglich mitzuteilen.
8.2 Der Kunde wird die von Dampsoft bereit gestellten Updates der Software installieren.
8.3 Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
8.4 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
§ 9 Gewährleistung
9.1 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
9.2 Der Kunde hat Dampsoft jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
9.3 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
§ 10 Haftung
Die Haftung von Dampsoft gleich aus welchem Rechtsgrund ist beschränkt wie folgt:
10.1 Dampsoft haftet nach den gesetzlichen Vorschriften
a) In Fällen von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) In Fällen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit,
c) im Rahmen einer etwaigen von Dampsoft ausdrücklich übernommenen Garantie und
d) in Fällen, in denen die Voraussetzungen einer Haftung von Dampsoft nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
10.2 Darüber hinaus haftet Dampsoft auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit wegen der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Insofern ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gemäß Satz 2 dieser Klausel 10.2. gilt nicht in Fällen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Rahmen einer etwaigen von Dampsoft ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in Fällen, in denen die Voraussetzungen einer Haftung von Dampsoft nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
10.3 Eine weitergehende Haftung von Dampsoft ist ausgeschlossen.
10.4 Bei Ausfällen von Software oder Diensten haftet Dampsoft nicht für Folgeschäden, die aufgrund des Ausfalls entstehen. Dampsoft kann keine Haftung für die Kompatibilität der Software oder Dienste mit Daten, Programmen, Konfigurationen etc. des Kunden übernehmen. Insbesondere werden von Dampsoft keine Kosten, Vergütungen, Aufwendungen oder Verwendungen für die Integration oder fehlgeschlagene Integration von Software oder Diensten übernommen. Dies umfasst insbesondere – aber nicht ausschließlich – den Zeitaufwand des Kunden und/oder seiner Beauftragten, z.B. Firewalls zu konfigurieren etc.
10.5 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Dampsoft aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren spätestens zwölf Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in Fällen von Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, in Fällen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Rahmen einer etwaigen von Dampsoft ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in Fällen, in denen die Voraussetzungen einer Haftung von Dampsoft nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
10.6 Die Haftungsbeschränkungen dieser Klausel 10 gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Organen von Dampsoft.
§ 11 Rechtsmängel
Der Kunde wird Dampsoft unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche abzuwehren.
§ 12 Datenschutz
12.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
12.2 Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die Dampsoft im Rahmen dieses Vertrages im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien die Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (AVV) unter www.dampsoft.de/adv/ ab.
§ 13 Änderung der Vertragsbedingungen
13.1 Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist Dampsoft berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen oder aus anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Ebenso ist Dampsoft berechtigt, das vom Kunden für die vertragliche Leistung geschuldete monatliche Nutzungsentgelt angemessen zu erhöhen. Dampsoft wird dem namentlich benannten Hauptbenutzer des Kunden die Änderungen oder Ergänzungen mit einer Frist, die mindestens drei Monate zum Monatsende beträgt, vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen.
13.2 Ist der vom Kunden namentlich benannte Hauptnutzer nicht gleichzeitig zeichnungsberechtigt, hat dieser die Anzeige der geänderten Vertragsbedingungen an den Zeichnungs- /Unterschriftsberechtigten weiterzuleiten.
13.3 Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform.
13.4 Widerspricht der Kunde nicht (= Schweigen), so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Dampsoft wird dem Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
14.2 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anhänge bedürfen der Schriftform, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Form vorgesehen ist. Dies gilt auch für Änderungen oder eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
14.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
14.4 Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen von Dampsoft statthaft.
14.5 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht).
14.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.
Allgemeine Vertragsbedingungen der Dampsoft GmbH („Dampsoft“) für KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte
Gewährung der Nutzung der im Vertrag näher bezeichneten Software (nachfolgend „Software“).
1.2 Dampsoft stellt dem Kunden die Software zur Installation bereit.
1.3 Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.
§ 2 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
2.1 Der Kunde bezahlt die Nutzungsgebühr monatlich im Voraus.
2.2 Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Das Zahlungsziel ergibt sich aus der Rechnung.
2.4 Sollte es mangels Kontodeckung des Kunden im Lastschriftverfahren zu einem Rücklastverfahrens kommen, ist Dampsoft berechtigt, hieraus entstehende Kosten an den Kunden zu berechnen.
2.5 Sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, ist Dampsoft berechtigt, das vereinbarte Entgelt für die vertraglichen Leistungen nach billigem Ermessen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen maximal einmal im Jahr angemessen anzupassen. Eine Entgelterhöhung kommt in Betracht und eine Entgeltermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für Personal oder für die Beschaffung von Energie oder von Rohmaterialien erhöhen oder absenken. Dampsoft wird dem Kunden Entgelterhöhungen mindestens zwei Monate vor deren Inkrafttreten in Textform ankündigen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von zwei Monaten ab Bekanntgabe zu kündigen.
§ 3 Vertragslaufzeit und Beendigung
3.1 Die Bestellungen des Kunden gelten als verbindliche Angebote gemäß § 145 BGB auf Abschluss des Vertrags mit Dampsoft. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung per E-Mail von Dampsoft zustande und hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Vertragsabschluss und verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, falls der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Monaten vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
3.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kurzzeitige Beeinträchtigungen in der Verfügbarkeit der Software stellen keinen wichtigen Grund dar. Dampsoft steht ein solches außerordentliches Kündigungsrecht insbesondere dann zu, wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht nachkommt und Dampsoft den Kunden vorab schriftlich abgemahnt hat sowie, wenn gegen den Kunden das Insolvenzverfahren beantragt oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
3.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
3.4 Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierte Kopien der Software von seinen Rechnern zu entfernen.
§ 4 Leistungen von Dampsoft sowie Rechte und Pflichten des Kunden
4.1 Dampsoft gewährt dem Kunden die Nutzung der Software nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
4.2 Dampsoft wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und sie während der Dauer des Vertragsverhältnisses in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
4.3 Dampsoft darf die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Dampsoft wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Der Kunde muss bei technischen Änderungen ggf. seine Hardwarekonfiguration ändern. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
4.4 Installations- und Konfigurationsleistungen sowie Anpassungen auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden oder Schulungsleistungen schuldet Dampsoft nicht, es sei denn, die Parteien haben Abweichendes vereinbart.
4.5 Dampsoft wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen lassen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
4.6 Dampsoft ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer und/oder Dritte erbringen zu lassen.
§ 5 Nutzungsumfang und -rechte
5.1 Die Software wird dem Kunden nicht in physischer Form überlassen.
5.2 Der Kunde erhält das einfache, d.h. nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, die Software nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen und in dem vertraglich eingeräumten Umfang zu nutzen.
5.3 Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine anderweitige Nutzung und/oder Verwertung der Software untersagt. Ebenso sind körperliche oder unkörperliche Nutzungen der Software wie z.B. Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Verleihung, Veräußerung oder die öffentliche Zugänglichmachung der Software untersagt. Vorhandene Schutzmechanismen der Software, die gegen unberechtigte Nutzung angebracht wurden, dürfen weder entfernt noch anderweitig umgangen werden. Urheber- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der überlassenen Software dürfen weder entfernt noch verändert werden.
5.4 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an Dampsoft zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierte Kopien der Software zu löschen sowie eine gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie nach Wahl von Dampsoft zu löschen oder an Dampsoft auszuhändigen.
§ 6 Verfügbarkeit, Störungsbehebung
6.1 Dampsoft und der Kunden können eine Verfügbarkeit der Software vereinbaren. Als Verfügbarkeit gilt in diesem Fall die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung einer angemessenen Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der möglichen Berechnung einer Verfügbarkeit außer Betracht.
6.2 Als Zeiten der Verfügbarkeit gelten außerdem Zeiten, in denen die Software aus Gründen nicht genutzt werden kann, die außerhalb der Software selbst liegen, also beispielsweise (i) in Fällen höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen), (ii) bei vollständiger Rücksicherung der Daten, sofern Dampsoft diese mit einer Frist von mindestens 10 Tagen im Vorhinein in Textform angekündigt hat oder mit großer Wahrscheinlichkeit eine Gefahr im Verzug vorliegt, (iii) bei Leitungsausfall außerhalb des Leitungsnetzes von Dampsoft oder ihrer Partner und deren Erfüllungsgehilfen, (iv) bei vollständigem Energieausfall im Rechenzentrum von Dampsoft oder ihrer Partner und deren Erfüllungsgehilfen, der durch die „Unterbrechungsfreie Stromversorgung“ (USV) nicht kompensiert werden kann, vorausgesetzt, dass diese nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und bei größtmöglicher Sorgfalt ausreichend dimensioniert war, (v) bei Hardwarefehlern, die trotz größtmöglicher Sorgfalt, fortlaufender Überprüfung und Wartung von Dampsoft oder ihrer Partner und deren Erfüllungsgehilfen für diese nicht vorhersehbar und vermeidbar waren, (vi) bei Ausfall des Internetproviders des Kunden oder Hardware-Ausfall beim Kunden.
6.3 Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Betreibers des Rechenzentrums maßgeblich.
6.4 Der Kunde hat Störungen unverzüglich an Dampsoft zu melden.
6.5 Dampsoft ist dazu berechtigt, Subunternehmer und/oder Dritte mit der Beseitigung von Störungen der Software zu beauftragen.
§ 7 Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Ein unberechtigter Zugriff ist Dampsoft unverzüglich mitzuteilen.
7.2 Der Kunde wird die von Dampsoft bereit gestellten Updates der Software installieren.
7.3 Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
7.4 Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass Dampsoft oder den Partnern von Dampsoft für die Behebung von Störungen die erforderlichen Remotezugriffe (Freischaltungen, Benutzernamen, Berechtigungen) gewährt werden.
7.5 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
7.6 Im Falle der Bereitstellung der Software in Form von Software-as-a-Service, sichert der Kunde zu, dass die auf den Servern abgelegten Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Dampsoft ist berechtigt, den Zugang zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Der Kunde wird die Daten auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
8.2 Der Kunde hat Dampsoft jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
8.3 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
Die Haftung von Dampsoft, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist wie folgt beschränkt:
9.1 Dampsoft haftet nach den gesetzlichen Vorschriften
a) In Fällen von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) in Fällen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit,
c) im Rahmen einer etwaigen von Dampsoft ausdrücklich übernommenen Garantie, und
d) in Fällen, in denen die Voraussetzungen einer Haftung von Dampsoft nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
9.2 Darüber hinaus haftet Dampsoft auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit wegen der Verletzung einer
Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Insofern ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gemäß Satz 2 dieser Klausel 13.2 gilt nicht (i) in Fällen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, (ii) im Rahmen einer etwaigen von Dampsoft ausdrücklich übernommenen Garantie sowie (iii) in Fällen, in denen die Voraussetzungen einer Haftung von Dampsoft nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
9.3 Eine weitergehende Haftung von Dampsoft ist ausgeschlossen.
9.4 Bei Ausfällen von Software oder Diensten haftet Dampsoft nicht für Folgeschäden, die aufgrund des Ausfalls entstehen. Dampsoft kann keine Haftung für die Kompatibilität der Software oder Dienste mit Daten, Programmen, Konfigurationen etc. des Kunden übernehmen. Insbesondere werden von Dampsoft keine Kosten, Vergütungen, Aufwendungen oder Verwendungen für die Integration oder fehlgeschlagene Integration von Software oder Diensten übernommen. Dies umfasst insbesondere – aber nicht ausschließlich – den Zeitaufwand des Kunden und/oder seiner Beauftragten, z.B. Firewalls zu konfigurieren etc.
9.5 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Dampsoft aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren spätestens zwölf Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht (i) in Fällen von Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (ii) in Fällen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, (iii) im Rahmen einer etwaigen von Dampsoft ausdrücklich übernommenen Garantie sowie (iv) in Fällen, in denen die Voraussetzungen einer Haftung von Dampsoft nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
9.6 Die Haftungsbeschränkungen dieser Klausel § 13 gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Organen von Dampsoft.
§ 10 Rechtsmängel
Der Kunde wird Dampsoft unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche abzuwehren.
§ 11 Datenschutz
11.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
11.2 Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die Dampsoft im Rahmen dieses Vertrags im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO (www.dampsoft.de/adv/) ab. Dampsoft wird die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.
11.3 Die Bereitstellung des KIM-Dienstes (Betrieb, Wartung sowie 2nd – und 3rd-Level-Support) erfolgt
durch unseren Kooperationspartner Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend „RISE“) und deren Tochtergesellschaften. Die Software wird vom Rechenzentrum von RISE aus betrieben. Wir haben mit RISE einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen, in dessen Rahmen RISE personenbezogene Daten, deren Verarbeitung zu Zwecken der Erfüllung dieses Vertrags erforderlich ist, auf Weisung der DAMPSOFT GmbH verarbeitet.
§ 12 Änderung der Vertragsbedingungen
12.1 Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist Dampsoft berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen oder aus anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Dampsoft wird dem namentlich benannten Hauptbenutzer des Kunden die Änderungen oder Ergänzungen mit einer Frist, die mindestens zwei Monate zum Monatsende beträgt, vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen.
12.2 Ist der vom Kunden namentlich benannte Hauptnutzer nicht gleichzeitig zeichnungsberechtigt, hat dieser die Anzeige der geänderten Vertragsbedingungen an den Zeichnungs- /Unterschriftsberechtigten weiterzuleiten.
12.3 Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform.
12.4 Widerspricht der Kunde nicht (= Schweigen), so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Dampsoft wird dem Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Regelungen des Vertrags oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
13.2 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser Bedingungen, des Vertrags und seiner Anhänge bedürfen der Schriftform, sofern nicht ausdrücklich eine andere Form vorgesehen ist. Dies gilt auch für Änderungen oder eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
13.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
13.4 Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen von Dampsoft statthaft.
13.5 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht).
13.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hamburg.
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN TI-KOMPONENTEN
Diese Vertragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Ihnen (nachfolgend auch der „Kunde“) und uns, der DAMPSOFT GmbH (nachfolgend „Dampsoft“), welche den Verkauf und die Lieferung von Telematikinfrastruktur-Komponenten (nachfolgend „TI-Komponenten“) zum Gegenstand haben.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge von Dampsoft über den Verkauf und die Lieferung von TI-Komponenten (diese nachfolgend auch als „Waren“ bezeichnet), ohne Rücksicht darauf, ob Dampsoft diese selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft.
1.2 Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.
1.3 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch, wenn Dampsoft etwaigen Bedingungen des Kunden nicht widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Zur Bestellung von Waren für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur („TI“) sind nur Personen oder Institutionen berechtigt, die auf gesetzlicher Grundlage zur TIAnbindung berechtigt sind. Mit seiner Bestellung von Waren erklärt der Kunde seine Zugehörigkeit zum Kreis der Berechtigten. Alle anderen Personen, zu denen insbesondere auch Verbraucher (§ 13 BGB) zählen, sind nicht berechtigt, die Waren zu bestellen.
2.2 Angebote von Dampsoft sind stets freibleibend.
2.3 Die Bestellungen des Kunden gelten als verbindliche Angebote gemäß § 145 BGB auf Abschluss des Vertrags mit Dampsoft. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung per E-Mail von Dampsoft zustande. Mit der Auftragsbestätigung seitens Dampsoft und dem damit verbundenen Zustandekommen des Vertrags ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung
3.2 Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.3 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Dampsoft zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 4 Lieferung
4.1 Von Dampsoft in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich und schriftlich mit Kunden im Einzelfall eine für beiden Seiten verbindliche feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde.
4.2 Erfüllungsort ist die vom Kunden bei Bestellung angegebene Lieferadresse. Empfangsberechtigt sind nur die vom Kunden in der Bestellung angegebenen empfangsberechtigten Personen. Der Versand und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Dampsoft und richten sich nach der vom BSI zertifizierten Sicheren Lieferkette („Sichere Lieferkette“). Erfüllt der Kunde die danach seinerseits erforderlichen Mitwirkungshandlungen, über die Dampsoft ihn rechtzeitig informieren wird, nicht, gerät er in Annahmeverzug.
4.3 Soweit der Kunde es versäumt, sicherzustellen, dass die Bestellung wie vereinbart empfangen wird, hat der Kunde die Kosten jedes weiteren Zustellversuchs zu tragen. Dampsoft haftet nicht für daraus resultierende Verzögerungen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und, im Falle des Vorhandenseins von Mängeln, Dampsoft unverzüglich hierüber unter konkreter Beschreibung der Mängel zu informieren. Dasselbe gilt, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Mängel auftreten, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als ordnungsgemäß und genehmigt.
4.5 Dampsoft wird die Ware in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen. Der Funktionsumfang der Ware sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung.
4.6 Die Software zur Selbstinstallation der TI-Komponenten wird seitens der jeweiligen Hersteller zum Download bereitgestellt. Diese stellen ferner auch eine Anleitung für die Selbstinstallation, bzw. Aktualisierung dieser Software durch den Kunden zum Download zur Verfügung. Dampsoft wird den Kunden die entsprechenden Zugangsdaten zu Zwecken des Downloads mitteilen, sofern dies nicht bereits durch die Hersteller erfolgt. Über ihren speziellen Updateserver (KSR) stellt die gematik GmbH („gematik“) sicher, dass die zum sicheren Betrieb der TI-Kartenterminals jeweils erforderlichen Firmwareupdates den Nutzern zur Verfügung stehen. Für die Bereitstellung und das Funktionieren der entsprechenden herstellerseitig und seitens der gematik zur Verfügung gestellten Firm- und Software übernimmt Dampsoft gegenüber ihren Kunden keine Haftung.
4.7 Dampsoft ist berechtigt, die Leistungen nach seiner Wahl auch durch Dritte zu erbringen. Zu diesem Zweck ist Dampsoft zur zweckgebundenen Weitergabe von Daten hinsichtlich des Kunden und der vom Kunden benannten empfangsberechtigten Personen an derartige Dritte berechtigt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung zu dem Kunden behält sich Dampsoft das Eigentum an den verkauften Waren vor.
5.2 Im Falle eines Rücktritts von Dampsoft vom Kaufvertrag wegen Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises ist Dampsoft berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen.
§ 6 Nutzungsumfang und -rechte
6.1 TI-Komponenten unterliegen den Spezifikationen der gematik. Aus diesen Spezifikationen heraus können sich Nutzungseinschränkungen ergeben. Dazu können insbesondere eine beschränkte Nutzungsdauer, die Abhängigkeit des Fortbestehens der Nutzungsmöglichkeit von Softwareupdates und eine Personalisierung der TI-Komponenten gehören.
6.2 Bei der Installation und Nutzung von TI-Komponenten sind die Vorgaben der gematik zu beachten. Die Nutzbarkeit von TI-Komponenten erfordert das Vorhandensein weiterer geeigneter Geräte und Software.
6.3 An der mit den TI-Komponenten verbundenen Betriebssoftware erhält der Kunde das einfache, d.h. nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, die Software nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu nutzen.
6.4 Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software untersagt. Ebenso sind körperliche oder unkörperliche Nutzungen der Software wie z.B. Vervielfältigung, Verbreitung oder die öffentliche Zugänglichmachung der Software untersagt. Vorhandene Schutzmechanismen der Software, die gegen unberechtigte Nutzung angebracht wurden, dürfen weder entfernt noch anderweitig umgangen werden. Urheber- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der überlassenen Software dürfen weder entfernt noch verändert werden.
6.5 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an Dampsoft zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, auch wenn dies die Einstellung der Nutzung der Ware bedeutet.
§ 7 Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde wird die nach der Produktbeschreibung und diesen AGB erforderlichen Voraussetzungen schaffen, um den Anschluss und den Betrieb der TI-Komponenten zu ermöglichen.
7.2 Vor dem Hintergrund der Vorgaben für den sicheren Betrieb der TI wird der Kunde etwaige Nutzungseinschränkungen, die sich aus den Spezifikationen der gematik ergeben, beachten. Dies gilt auch hinsichtlich von etwaigen Beschränkungen der etwaigen Weiterveräußerung der Waren.
7.3 Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen Dampsoft ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Geldforderungen.
§ 8 Gewährleistung, kein Umtausch- oder Widerrufsrecht
8.1 Der Kunde hat Dampsoft jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
8.2 Verlangt der Kunde eine Mängelbeseitigung, kann Dampsoft nach eigener Wahl und im Rahmen der von der gematik festgelegten Handlungsspielräume nachbessern oder Ersatz liefern.
8.3 Die Nacherfüllung umfasst weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn Dampsoft ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
8.4 Hat der Kunde Dampsoft nach einer ersten Aufforderung zur Mängelbeseitigung ergebnislos eine weitere angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen ohne eigenes Verschulden des Kunden fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten oder Minderung der Vergütung verlangen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
8.5 TI-Komponenten unterliegen den Spezifikationen der gematik. Insbesondere die Anforderungen an die Sichere Lieferkette sind jederzeit zu beachten. TI-Komponenten, die der Kunde gemäß der Sicheren Lieferkette angenommen hat oder dessen Versiegelung er beschädigt hat, dürfen nach den Spezifikationen der gematik anderweitig nicht mehr zum Einsatz kommen. Der Umtausch von TI-Komponenten oder der Widerruf des Vertrags über den Erwerb von TI-Komponenten durch den Kunden sind aus diesem Grund ausgeschlossen. Dies gilt auch bei einer Kündigung eines mit der Dampsoft geschlossenen e-connect-Nutzungsvertrags. Die Regelungen gemäß § 2.3 und § 2.4 bleiben hiervon unberührt.
8.6 Dampsoft ist zur Nacherfüllung nicht verpflichtet, wenn der Kunde ohne Zustimmung durch Dampsoft Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen lassen hat, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht worden ist.
8.7 Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen für jede Fahrlässigkeit und Vorsatz.
8.8 Die Verjährungsfrist für Rechte wegen eines Sach- oder Rechtsmangels beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit Dampsoft wegen Vorsatzes haftet, den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren übernommen hat. Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt § 9.5.
8.9 Etwaige Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Leistungen können nur im Rahmen des § 9 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen geltend gemacht werden.
§ 9 Haftung
Die Haftung von Dampsoft gleich aus welchem Rechtsgrund ist beschränkt wie folgt:
9.1 Dampsoft haftet nach den gesetzlichen Vorschriften
a) In Fällen von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) In Fällen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit,
c) im Rahmen einer etwaigen von Dampsoft ausdrücklich übernommenen Garantie und
d) in Fällen, in denen die Voraussetzungen einer Haftung von Dampsoft nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
9.2 Darüber hinaus haftet Dampsoft auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit wegen der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Insofern ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gemäß Satz 2 dieses § 9.2 gilt nicht in Fällen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Rahmen einer etwaigen von Dampsoft ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in Fällen, in denen die Voraussetzungen einer Haftung von Dampsoft nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
9.3 Eine weitergehende Haftung von Dampsoft ist ausgeschlossen.
9.4 Bei Ausfällen von Software oder Diensten, die von Dampsoft bereitgestellt oder erbracht werden, haftet Dampsoft nicht für Folgeschäden, die aufgrund des Ausfalls entstehen. Dampsoft kann keine Haftung für die Kompatibilität dieser Software oder Dienste mit Daten, Programmen, Konfigurationen etc. des Kunden übernehmen. Insbesondere werden von Dampsoft keine Kosten, Vergütungen, Aufwendungen oder Verwendungen für die Integration oder fehlgeschlagene Integration dieser Software oder von diesen Diensten übernommen. Dies umfasst insbesondere – aber nicht ausschließlich – den Zeitaufwand des Kunden und/oder seiner Beauftragten, z.B. Firewalls zu konfigurieren etc. Hiervon unberührt bleibt der Ausschluss jeglicher Haftung seitens Dampsoft für Soft- und Firmware, die vom jeweiligen Hersteller der Waren bereitgestellt werden, gemäß § 4.5.
9.5 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Dampsoft aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren spätestens zwölf Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in Fällen von Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, in Fällen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Rahmen einer etwaigen von Dampsoft ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in Fällen, in denen die Voraussetzungen einer Haftung von Dampsoft nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
9.6 Die Haftungsbeschränkungen dieses § 9 gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Organen von Dampsoft.
§ 10 Datenschutz
10.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
10.2 Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die Dampsoft im Rahmen dieses Vertrages im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien die Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (AVV) unter www.dampsoft.de/adv/ ab.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
11.2 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anhänge bedürfen der Schriftform, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Form vorgesehen ist. Dies gilt auch für Änderungen oder eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
11.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
11.4 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
11.5 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht).
11.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma DAMPSOFT GmbH für Frontal- und Praxisschulungen
§ 1 Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrages
(1) Für das Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen für Schulungen und sonstige Dienstleistungen der DAMPSOFT GmbH im folgenden Dampsoft genannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, soweit ihre Einbeziehung nicht durch Dampsoft ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.
(2) Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Dampsoft dieses Angebot innerhalb von vier Wochen ab Eingang der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Auftraggeber annimmt oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungen durch Dampsoft.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die in der Dienstleistungsbestätigung genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer; diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dampsoft ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form an eine vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse als PDF-Datei zu übermitteln, zur Erteilung einer Rechnung auf Papier ist Dampsoft in diesem Fall nicht verpflichtet.
(2) Der Auftraggeber ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge verpflichtet und gerät auch ohne Mahnung nach Fristablauf in Verzug.
(3) Zur Aufrechnung oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur hinsichtlich unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche des Auftraggebers berechtigt.
(4) Der Auftraggeber bestätigt hiermit, dass gegen Ihn zum Zeitpunkt der Unterzeichnung kein Insolvenzverfahren nach deutschem Recht eröffnet wurde bzw. läuft.
§ 3 Anfahrtskosten bei Schulungen in den Praxisräumen des Auftraggebers
Anfahrtskosten sind in der Schulungseinheit enthalten.
§ 4 Stornofristen für Veranstaltungen
(1) Bei kurzfristiger Absage können angefallene Kosten für Verwaltungsarbeiten, Arbeits- und Übungsmaterialien, Tagungsraummieten, bestellte Verpflegung etc. nicht rückgängig gemacht werden.
(2) Eine Absage bedarf der Textform. Eine Teilnahmeabsage bedarf der Schriftform. Dampsoft berechnet ein Stornoentgelt auf die Veranstaltungskosten pro Person wie folgt:
/ Stellung eines Ersatzteilnehmers: 0 %
/ Absage bis vier Wochen vor Veranstaltung: 0%
/ Absage vier Wochen bis Tag vor Veranstaltung: 50 %
/ Absage am Tag der Veranstaltung: 80 %
/ Ohne schriftliche Absage: 100 %
(3) Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, Dampsoft einen niedrigeren Schaden als die Stornogebühr nachzuweisen; Dampsoft bleibt vorbehalten einen höheren Schaden nachzuweisen.
(4) Bei Umbuchung des angemeldeten Teilnehmers auf einen anderen Veranstaltungstermin bei gleichem Seminar wird ein Bearbeitungsentgelt von 25 € zzgl. USt. fällig. Die Regelung in §4 gilt nicht für die Individualschulung in der Praxis.
§ 5 Urheberrechtschutz
Alle seitens Dampsoft im Rahmen der Vertragsdurchführung erbrachten Leistungen werden ausschließlich zur Verwendung durch den Auftraggeber erbracht. Der Auftraggeber ist zur Nutzung ausschließlich für Zwecke seines Praxisbetriebes berechtigt und zur Weitergabe der Arbeitsergebnisse von Dampsoft nur zur Erreichung der mit dem Vertragszweck verfolgten Ziele berechtigt. Er darf insbesondere im Zuge der Vertragsdurchführung erbrachte Leistungen von Dampsoft nicht veröffentlichen oder anderen Zahnärzten oder Zahnarztpraxen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Dampsoft zur Kenntnis geben.
§ 6 Gewährleistung
(1) Dampsoft übernimmt Schulungsdienstleistungen. Der Eintritt des unter Zuhilfenahme der Tätigkeiten von Dampsoft angestrebten Erfolgs ist nicht Vertragsgegenstand.
(2) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Schäden auf eine vorsätzliche Pflichtverletzung von Dampsoft oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind oder bei Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Weitergehende Leistungen und Voraussetzungen bei Schulungen in den Räumen des Auftraggebers
(1) Dampsoft setzt voraus, dass die Verwaltungsdaten in der Praxismanagementsoftware des Auftraggebers von diesem selbst eingestellt werden. Wird diese Aufgabe komplett oder in Teilbereichen an Dampsoft übertragen, so fließt diese Dienstleistung vollständig in die Berechnung der Kosten mit ein.
(2) Dampsoft führt die Schulungen und Dienstleistungen auf vom Auftraggeber gestellter Hardware durch. Dampsoft ist nicht verpflichtet, über die Schulungsleistungen oder Dienstleistungen hinaus an vom Auftraggeber gestellter Hardware-Dienstleistungen wie z. B. Installation von Druckern, Kartenlesegeräten oder Sterilisatoren sowie die Einrichtung zusätzlicher Arbeitsstationen in einem Netzwerk durchzuführen. Werden entsprechende Arbeiten vom Auftraggeber gewünscht, geschieht dies auf eigene Gewähr. Dampsoft ist für hierauf beruhende Fehler nicht eintrittspflichtig.
§ 8 Sonstiges
(1) Dampsoft übernimmt keine Haftung für Arbeitsausfall des Auftraggebers, falls die Rahmenzeit der vereinbarten Schulung oder sonstiger Dienstleistung durch unvorhersehbare externe Einflüsse (z.B. hohes Verkehrs-aufkommen, Witterung, Krankheit) nicht eingehalten werden kann, ein Termin verschoben oder gänzlich abgesagt werden muss.
(2) Zusätzliche bis zum Vertragsabschluss getroffene Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Spätere Vertragsveränderungen sollen grundsätzlich in Schriftform festgehalten werden.
(3) Gerichtsstand ist Eckernförde, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat.
(4) Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.
Teilnahmebedingungen für Webinare sowie Fern- und Remote-Schulungen der DAMPSOFT GmbH
§ 1 Anmeldung, Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu einem Dampsoft Webinar oder einer Remoteschulung erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Website von Dampsoft (www.dampsoft.de) unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und den Adressdaten.
(2) Die Anmeldung muss bei Webinaren bis spätestens eine Stunde und bei Remoteschulungen bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
(3) Der Vertrag über die Teilnahme an einem Webinar oder einer Remoteschulung kommt erst durch die Bestätigung der Anmeldung durch die DAMPSOFT GmbH zustande, die dem Teilnehmer per E-Mail zugeht. Die Bestätigungs-E-Mail enthält bei Webinaren einen personalisierten Link, der zur Teilnahme befähigt.
(4) Zusatz für Webinare: Je Buchung ist die Teilnahme mit einem Endgerät zulässig, jedes weitere Endgerät bedarf einer zusätzlichen kostenpflichtigen Anmeldung. Sollten mehrere Endgeräte über den personalisierten Webinarlink des Teilnehmers an der Veranstaltung teilnehmen, so ist die DAMPSOFT GmbH berechtigt, dem Teilnehmer das Webinarentgelt für jedes über das erste Endgerät hinausgehende Gerät in Rechnung zu stellen.
(5) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen sowie die Entstehung der im Anmeldevorgang genannten Kosten für die Webinar- oder Remoteschulungsteilnahme an. Nebenabreden bedürfen der Textform und werden erst durch schriftliche Bestätigung durch die DAMPSOFT GmbH wirksam.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme an einem Online-Schulungsformat müssen bestimmte Voraussetzungen seitens des Teilnehmers erfüllt werden.
Teilnahmevoraussetzungen für Webinare:
(1) Die Teilnahme am Webinar setzt das Vorhandensein eines Endgeräts voraus, das zum Abspielen eines Webinars über GoToWebinar inklusive Tonausgabe fähig ist (z. B. PC, Tablet, Smartphone).
(2) Zusätzlich ist eine Tonausgabe per Telefon möglich. Die Rufnummer für die Tonausgabe per Telefon wird beim Start des Webinars im GoToWebinar Fenster angezeigt.
(3) Der Aufruf des Webinarlinks kurz vor Veranstaltungsbeginn ist für die Teilnahme unerlässlich. Von dem genutzten Endgerät aus sollte daher Zugriff auf die durch die DAMPSOFT GmbH versendete Bestätigungsmail vorhanden sein, um das Aufrufen des Webinarlinks zu gewährleisten.
(4) Bei Verwendung eines Tablets oder Smartphones ist zudem das die Bereitschaft erforderlich, bei Bedarf und Aufforderung die kostenlose GoToWebinar-App herunterzuladen.
Teilnahmevoraussetzungen für Remoteschulungen:
Die Teilnahme an einer Fern- bzw. Remoteschulung setzt
(1) das Vorhandensein einer Internetverbindung
(2) eines Rechners mit installiertem DS-Win sowie
(3) eine Telefonverbindung
voraus.
WICHTIG: Die DAMPSOFT GmbH macht darauf aufmerksam, dass im Sinne des Lizenznehmers zur Wahrung der Patientendatenrechte zwischen der DAMPSOFT GmbH und dem Lizenznehmer ein geschlossenen AV-Vertrag (Auftragsdatenverarbeitungsvertag) vorliegen muss.
§ 3 Weitergehende Leistungen und Voraussetzungen bei Schulungen
(1) Dampsoft setzt voraus, dass die Voreinstellungen in der Praxismanagementsoftware des Auftraggebers von diesem selbst eingestellt werden. Wird diese Aufgabe komplett oder in Teilbereichen an Dampsoft übertragen, so fließt diese Dienstleistung vollständig in die Berechnung der Kosten mit ein.
(2) Dampsoft führt die Schulungen und Dienstleistungen auf vom Auftraggeber gestellter Hardware durch. Dampsoft ist nicht verpflichtet, über die Schulungsleistungen oder Dienstleistungen hinaus an vom Auftraggeber gestellter Hardware-Dienstleistungen wie z. B. Installation von Druckern, Kartenlesegeräten oder Sterilisatoren sowie die Einrichtung zusätzlicher Arbeitsstationen in einem Netzwerk durchzuführen. Werden entsprechende Arbeiten vom Auftraggeber gewünscht, geschieht dies auf eigene Gewähr. Dampsoft ist für hierauf beruhende Fehler nicht eintrittspflichtig.
§ 4 Absage einer Schulung durch die DAMPSOFT GmbH
(1) Dampsoft behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. Ausfall des Referenten, technische Probleme) kurzfristig abzusagen. Die Teilnehmer werden in diesem Fall unverzüglich über den Ausfall der Veranstaltung informiert. Die Absage erfolgt bei Webinaren über die in der Webinaranmeldung verwendete E-Mailadresse und bei Remoteschulungen telefonisch, ersatzweise per E-Mail (wenn bekannt).
(2) Der Teilnehmer kann im Falle einer Absage durch Dampsoft kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder zu denselben Konditionen an einem Ersatztermin teilnehmen. Bei Webinaren gilt vorbehaltlich des Vorhandenseins eines entsprechenden Ersatztermines. Sollte kein entsprechender Ersatztermin vorhanden sein, besteht die Möglichkeit an einem alternativ angebotenen Webinar teilzunehmen. Bei Remoteschulungen bedarf es einer erneuten Terminvereinbarung.
(3) Dampsoft übernimmt keine Haftung für Arbeitsausfall des Auftraggebers, falls die Rahmenzeit der vereinbarten Schulung oder sonstiger Dienstleistung durch unvorhersehbare externe Einflüsse nicht eingehalten werden kann, ein Termin verschoben oder gänzlich abgesagt werden muss.
§ 5 Veranstaltungsausschluss
Die DAMPSOFT GmbH ist berechtigt, die Teilnahme an einem Webinar oder eine Remoteschulung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verweigern. In diesem Fall wird der Teilnahmewillige unverzüglich über diese Entscheidung informiert. Dem Teilnahmewilligen werden das jeweilige Schulungsentgelt nicht in Rechnung gestellt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die im Anmeldevorgang der Webinarbuchung bzw. die auf dem Anmeldeformular sowie der Schulungsbestätigung der Remoteschulung genannten Kosten werden dem Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
(2) Gilt nur bei Remoteschulungen: Die Mindestschulungsdauer ist auf der Schulungsbestätigung ausgewiesen. Eine darüberhinausgehende Schulungsdauer wird minutengenau abgerechnet.
(3) Die Dampsoft GmbH ist berechtigt, die Rechnung in elektronischer Form an den Schulungsteilnehmer als PDF-Datei zu übermitteln. Ein Anspruch auf eine postalische Versendung der Rechnung besteht nicht.
(4) Der Teilnehmer ist zur Zahlung des Rechnungsbetrags innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge verpflichtet und gerät auch ohne Mahnung nach Fristablauf in Verzug.
§ 7 Stornierungsbedingungen
(1) Die Stornierung einer Teilnahme bedarf der Textform und ist bei Webinaren an webinar@dampsoft.de und bei Remoteschulungen an schulung@dampsoft.de oder per Fax 04352 9171 19 zu senden. Eine Absage der Webinarteilnahme über die Stornierungsfunktion in der Bestätigungsmail ist nicht ausreichend.
(2) Abhängig vom Zeitpunkt einer Stornierung wird das nachfolgend genannte Stornierungsentgelt fällig. Für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Stornierung bei Dampsoft maßgeblich. Das Stornierungsentgelt wird auf Grundlage des für das betroffene Webinar bzw. des für die Remoteschulung vereinbarten Entgelts berechnet und beträgt:
/ bis 7 Kalendertage vor der Veranstaltung: 0 %
/ 7-3 Kalendertage vor der Veranstaltung 50 %
/ ab 2 Kalendertage vor der Veranstaltung: 80 %
/ keine oder nachträgliche Stornierung: 100 %
§ 8 Fortbildungspunkte
(1) Es können Fortbildungspunkte für Webinare und Remoteschulungen gemäß den Kriterien der BZÄK /DGZMK vergeben werden.
(2) Die Fortbildungspunkte können nur an angemeldete Teilnehmer, die live an der Schulung teilgenommen haben, ausgestellt werden.
§ 9 Gewährleistung
(1) Dampsoft übernimmt Schulungsdienstleistungen. Dampsoft übernimmt keine Gewähr dafür, dass der gewünschte Lernerfolg bei teilnehmenden Personen eintritt.
(2) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Schäden auf eine vorsätzliche Pflichtverletzung von Dampsoft oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind oder bei Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 10 Urheberrecht
Alle Inhalte, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung (auch das Aufnehmen von Videos), Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung bleiben der DAMPSOFT GmbH vorbehalten.
oder Gesundheit.
§ 11 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Eckernförde. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Bewerberinformation gem. Art. 13 DSGVO
§ 1. Identität des Verantwortlichen und Verarbeitungszweck
(1) DAMPSOFT GmbH, Vogelsang 1, 24351 Damp
Datenschutzbeauftragter: RA Niels Köhrer – IT-Kanzlei Kiel
E-Mail: datenschutz@dampsoft.de
(2) Verarbeitungszwecke:
· Verarbeitung von Bewerberdaten zum Zwecke einer möglichen Mitarbeitergewinnung
· Abwicklung des Zahlungsverkehrs bei einer möglichen Erstattung von entstandenen Kosten für eine Teilnahme an Bewerbungsgesprächen;
· Identitätsfeststellung;
· Erfüllung eigener gesetzlicher und vertraglicher Informations-, Mitteilungs-, Auskunfts-, Aufbewahrungs- und sonstiger Pflichten;
· Abwehr von Haftungsansprüchen.
(3) Als Rechtsgrundlagen der Verarbeitung kommen in Betracht:
· Das Vorliegen einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit a.) DSGVO
Soweit eine solche vorliegt, hat der Betroffene das Recht, diese jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Wiederruf erfolgten Verarbeitung berührt wird
· Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und/oder Art. 6 Abs. 1 lit c) DSGVO
· Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, soweit es um die Verfolgung folgender Zwecke geht: Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die Identitätsfeststellung
§ 2 Kriterien der Speicherdauer
(1) Personenbezogene Daten werden bis zur vollständigen Erreichung des Erhebungszwecks oder – im Falle der Weiterverarbeitung – des Weiterverarbeitungszweckes verarbeitet. Bei vollständiger Zweckerreichung werden die Daten gelöscht (aufgrund einer möglichen Beweislast gegen eine Diskriminierung im Bewerbungsverfahren werden die Daten bis zu 6 Monate aufbewahrt).
(2) Empfänger personenbezogener Daten:
· Vom Bewerber genannte Person zur Einholung von Einschätzungen über deren Persönlichkeitsmerkmalen, Arbeitsweisen und gemachten Erfahrungen
· Ggf. Banken im Falle einer Erstattung von Bewerberkosten
· Ggf. Rechtsbeistand im Falle arbeitsrechtlicher Fragestellungen oder im Klagefall.
(3) Ihre Rechte als von der Datenverarbeitung Betroffener:
Ihnen stehen folgende Rechte gegenüber der DAMPSOFT GmbH nach Art. 15 bis 22 DSGVO zu:
· Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit
· Widerspruchsrecht gegen Verarbeitungen, die auf berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten (Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) gestützt werden.
(4) Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Sie haben gem. Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für unser Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD)
Holstenstraße 98
24103 Kiel
§ 3 Information über die Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten durch Sie als Betroffenen
Aufgabe unseres Unternehmens ist die Bereitstellung, Wartung und Schulung unserer Software. Damit wir unseren Unternehmenszweck verfolgen können, benötigen wir entsprechend qualifiziertes Personal in allen Bereichen unserer Unternehmung und Bearbeiten in diesem Zuge Bewerbungsunterlagen von unseren Bewerbern. Im Rahmen der Erbringung dieser Leistungen müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Bewerberauswahlverfahrens notwendig sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen können.
Die Nichtbereitstellung dieser Informationen, zu der Sie nicht verpflichtet sind, kann insoweit zum Nichtabschluss möglicher Arbeitsverhältnisse mit Dampsoft führen. Im Sinne größtmöglicher datenschutzrechtlicher Transparenz weisen wir auf etwaige Verpflichtungen zur Bestellung von Informationen im Einzelfall vor Durchführung der konkreten Datenerhebungssituation gesondert hin.