ePa-Sanktionen vorerst ausgesetzt. e-health

Kurz vor dem Stichtag am 1. Juli zur verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), gab das Bundesgesundheitsministerium eine Ausnahme der Sanktionen bekannt. Einige Hersteller konnten Zahnarztpraxen nicht pünktlich beliefern, was den flächendeckenden Start der ePA unmöglich machte. Zahnarztpraxen sollten sich trotzdem nachweislich um die Beschaffung der benötigten Komponenten kümmern.

Bundesgesundheitsminister verspricht Aussetzen der ePA-Sanktionen bei Unverschulden

Seit dem 1. Januar stellen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA zur Verfügung. Viele Zahnarzt- und Arztpraxen konnten diese Akten bis vor Kurzem jedoch noch nicht befüllen oder einsehen, weil die dafür nötigen Komponenten, insbesondere das Konnektor-Update und die Anpassung der Praxisverwaltungssoftware (PVS), noch nicht zur Verfügung standen. Mittlerweile unterstützen alle Konnektor-Hersteller die ePA.

Die Sanktionen könnten ausgesetzt werden, „wo objektiv eine Umsetzung nicht geleistet werden kann“, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem Deutschen Ärztetag am 4. Mai 2021 zugesichert. Deshalb geht die KZBV bis auf Weiteres davon aus, dass der Gesetzgeber es duldet, dass Praxen nicht sanktioniert werden, die die Frist unverschuldet nicht einhalten konnten.

Abwarten schützt nicht vor Sanktionen

Doch was genau bedeutet „unverschuldet“? Es gibt keine formelle Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums, die eine Aussetzung der Sanktionen genau regelt. Daher empfiehlt die KZBV, dass sich Zahnarztpraxen nachweislich um die Beschaffung der erforderlichen Dienste und Komponenten bemühen sollten, um nicht unter die möglicherweise doch gesetzlich verankerten Sanktionen zu fallen.

Dies trifft zum Beispiel auf etwa 50 % der deutschen Zahnarztpraxen zu, die bisher noch keinen eHBA bestellt haben. Dieser zählt zu den notwendigen Komponenten für die ePA.

Auch Dampsoft empfiehlt allen noch unentschlossenen Zahnärzt:innen, sich zeitnah – bis spätestens zum 01.10.2021 – für den Einsatz der ePA zu entscheiden. Mit der Produkterweiterung e-health können DS-Win-Anwender alle notwendigen Anforderungen abdecken und sich vor Honorarabzügen schützen.

Die Weichen sind gestellt: ePA ab Q4-2021 flächendeckend einsatzbereit?

Aus Sicht der gematik sind mittlerweile die technischen Weichen für die bundesweite Einführung der ePA gestellt: Alle Arztpraxen und Krankenhäuser könnten in den nächsten Wochen das Update für ihren Konnektor installieren. Die Updates des Konnektors und des PVS sind notwendig, um die ePA nutzen zu können.

Auch wenn die Umsetzung der technischen Voraussetzung auf derb Zielgeraden ist, so stellt sich noch die Frage, ob die ePA auf Seiten der Patient:innen in 2021 überhaupt schon von Interesse ist. Aktuell haben sich erst 1 % der Kassenpatient:innen die ePA freischalten lassen. Vermutlich ändert sich dies, sobald u. a. das Zahnbonusheft in der ePA abgebildet werden kann.

 

kim ds-win damposft und rise

Auf die ePA folgt die eAU-Pflicht ab 1. Oktober 2021! Mit der eAU ist es Zahnärzten in Zukunft möglich, die TI-Anwendung „KIM“ zu nutzen. Durch unsere Partnerschaft mit RISE können wir Praxen mit dem DS-Win eine komfortable KIM-Lösung anbieten, die für einen vertraulichen und sicheren Austausch von Dokumenten und Nachrichten innerhalb der Telematikinfrastruktur sorgt. Mehr zu KIM erfahren Sie im folgenden Gastbeitrag von Daniela Glatz, Projektmanagerin e-health (RISE GmbH).

Was genau ist KIM?

Nun ist es soweit: Seit dem 1. Juli 2021 ist die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend für Zahnärzte und alle Leistungserbringer des deutschen Gesundheitswesens. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Telematikinfrastruktur. Als Fachanwendung mit enorm hoher Reichweite steht als nächster Schritt ab 1. Oktober 2021 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auf dem Plan. Ab diesem Datum sind Zahnärzte verpflichtet, die AU elektronisch über KIM an die Kassen zu senden. Damit wird es nun auch verbindlich/verpflichtend, die TI-Anwendung „KIM“ (Kommunikation im Medizinwesen) zu nutzen. Mit KIM kommunizieren medizinische Einrichtungen und Leistungserbringer aller Sektoren miteinander. Zahnärzte können Patienteninformationen mit anderen behandelnden Ärzten oder Gesundheitseinrichtungen teilen. Anders als per Post, Fax oder unverschlüsseltem E-Mail-Dienst werden sensible Gesundheits- und Patientendaten mit KIM sicher − vor Manipulationen und unbefugtem Zugriff geschützt − übermittelt.

Welche Vorteile erwartet die Zahnärzteschaft mit KIM?

KIM ist nicht nur ein sicheres Verfahren zum Austausch sensibler Daten, sondern ein gutes Beispiel dafür, welche Potenziale in einer vernetzten und patientenorientierten Versorgung mit Hilfe digitaler e-Health-Lösungen liegen. Viele bislang analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte werden dadurch vereinfacht, medizinische Informationen liegen transparent und unmittelbar vor. Die Vernetzung aller medizinischen Akteure und relevanten Patientendaten durch Anwendungen wie KIM und ePA hat viele Potenziale, wobei das Wichtigste sicher darin besteht, einen positiven Impact auf den Behandlungserfolg zu haben – für Sie als Zahnärzte sicher der wichtigste Effekt der Digitalisierung. Den ersten Anwendungen elektronischer Arztbrief (eAB) und eAU werden bald weitere folgen, wie etwa elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, Heil- und Kostenpläne, Abrechnungen oder die Übermittlung von Röntgenbildern.

Dampsoft und RISE bieten Lösung für DS-Win

Zusammen mit unserem Partner RISE können wir Ihrer Praxis eine komfortable KIM-Lösung anbieten. Zur Nutzung von KIM benötigen Sie neben der Produkterweiterung e-health für Ihr DS-Win ein Konnektor-Update von RISE und einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

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eAu Zahnärzte Zahnarzt AU-Bescheinigung

Nach und nach werden Praxisprozesse, die bislang papiergebunden waren, durch neue TI-Anwendungen digitalisiert. Ab dem 1. Oktober 2021 gehört auch die AU-Bescheinigung dazu. Wir erklären, welche Schritte der Gesetzgeber genau vorsieht und welche Voraussetzungen Sie in Ihrer Zahnarztpraxis schaffen müssen, um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einzuführen.

Digitalisierung der AU-Bescheinigung in mehreren Schritten

Für Zahnärzte ist Folgendes wichtig: Eine Krankschreibung, die z. B. nach einem chirurgischen Eingriff erforderlich ist, erfolgt nach dem 1. Oktober auf dem digitalen Wege per eAU. Mit der Einführung der digitalen Bescheinigung müssen zukünftig nicht mehr die gesetzlich versicherten Patienten selbst ihre Krankenkasse und den Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit informieren. Dies erfolgt zukünftig über die Zahnarztpraxis an die Krankenkasse, die wiederum den Arbeitgeber informiert.

Im ersten Schritt leitet die Praxis die AU-Daten ausschließlich an die Krankenkassen weiter. Die Übertragung erfolgt mit Hilfe eines Dienstes für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) – einem E-Mail-Dienst innerhalb der TI. Der Patient selbst erhält zunächst weiterhin einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und die eigenen Unterlagen. Damit verbleibt auch die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, zunächst beim Patienten. Ab 1. Juli 2022 folgt dann der zweite Schritt und auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber soll nur noch digital erfolgen. Allerdings sind Zahnärzte weiterhin verpflichtet, ihren Patienten eine AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken.

Was wird für die Übermittlung der eAU benötigt?

Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass die Frist nochmals verlängert wird. Um für den Stichtag am 1. Oktober gerüstet zu sein, sollten Zahnarztpraxen daher im Laufe des zweiten Quartals die notwendigen Vorkehrungen treffen.

Die technischen Voraussetzungen für die Zahnarztpraxen sind:

  • ein Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM-Dienst), um die eAU übermitteln zu können
  • ein Update des VSDM-Konnektors (Update zum E-Health-Konnektor)
  • einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), um die eAU elektronisch signieren zu können.

Um die neue TI-Anwendung ab 1. Oktober nutzen zu können, spielt die Praxissoftware eine entscheidende Rolle, denn sie stellt die notwendigen AU-Formulare bereit und übernimmt die elektronische Übertragung und automatische Adressierung an die Krankenkasse. Dampsoft-Kunden sind mit dem e-health-Paket für DS-Win auf der sicheren Seite.

Dampsoft ist von Anfang an dabei

Bereits vor rund drei Jahren trat Dampsoft einer Arbeitsgruppe bei, die sich mit der Einführung von KIM befasste und heute von der gematik geführt wird. Am 15. September 2020 konnte die Funktionalität der e-health-Lösung von Dampsoft bereits unter Beweis gestellt werden: Bei einem Test gelang es deutschlandweit erstmals einem PVS-Hersteller eine eAU über den KIM-Dienst an eine Krankenkasse zu übertragen. Am 22. April 2021 wurde die Übertragung nochmals erfolgreich live in der Arbeitsgruppe der gematik vorgeführt: Aus dem DS-Win heraus konnte eine eAU an die Techniker Krankenkasse übertragen werden.

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eHBA was müssen Zahnärzte wissen?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist der Zahnarztausweis der Zukunft. Nur wer sich mit dem Ausweis im Scheckkarten-Format authentifiziert, kann künftig auf die zentralen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zugreifen. Dazu zählen unter anderem der elektronische Medikationsplan (eMP), das Notfalldatenmanagement (NFDM), der eArztbrief und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Welche Funktionen übernimmt der eHBA?

Die Anwendungen der TI können zum Schutz der Patientendaten nur in Verbindung mit dem eHBA genutzt werden. Neben der Berechtigungsfunktion zum Lesen und Beschreiben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und deren Anwendungen enthält der eHBA ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat, mit dem die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erzeugt werden kann. Das ermöglicht zum Beispiel das digitale Versenden von eArztbriefen, die bisher postalisch oder per Fax zwischen Ärzten versendet wurden. Durch die digitale Übertragung müssen Zahnärzte und deren Mitarbeiter die Briefe nicht mehr drucken und kuvertieren, wodurch insbesondere Papier und Zeit eingespart werden.

Ein-Klick-Abrechnung – digital statt postalisch

Auch bei der Abrechnung kann der eHBA zur Kostenersparnis beitragen. Durch den Ausweis können Sammelerklärungen rechtsverbindlich signiert werden. Bisher mussten diese ausgedruckt, von Hand unterschrieben und pünktlich postalisch an die KZV gesendet werden. Mittels TI und eHBA entfallen die Versandgebühren für ein Einschreiben mit Rückschein (z. B. Deutsche Post aktuell Briefporto + 4,70 €), die bisher für die Abgabe jeder Sammelerklärung aufgewendet werden mussten, um diese abzusichern. In der neuesten eHBA-Generation 2.1 ist die Ein-Klick-Abrechnung bereits Standard.

So bestellen Sie den eHBA der neuesten Generation 2.1

Für Dampsoft-Kunden ist der eHBA neben der Freischaltung des e-health Produktpakets im DS-Win und dem Konnektor-Update eine der drei Voraussetzungen zur Nutzung der Telematik-Anwendungen. Den eHBA können Zahnärzte in wenigen Schritten über die Website von SHC+CARE beantragen (bitte im Feld Partnercode „Dampsoft“ angeben). Die Kosten für den Ausweis belaufen sich auf etwa 500 € für fünf Jahre. Ein Teil der Aufwendungen (233 €) wird durch die KZBV erstattet.

SHC+CARE hat von der Gesellschaft für TI-Anwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) die Zulassung als Anbieter des eHBA erhalten und wird sukzessive die Zulassung für jeden Gesundheitssektor und jede Landes-Leistungserbringerorganisation erreichen. In mehreren vorherigen Zulassungsverfahren hat SHC nachgewiesen, dass die eHBAs kompatibel zu allen Komponenten der TI sind und das qualifizierte Zertifikat auf dem eHBA gemäß den europäischen Richtlinien (eIDAS) umgesetzt ist.

eHBA bestellen (Partnercode: „Dampsoft")
Mehr zum e-health Telematik-Paket

Am 15. September war es soweit: Die erste elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde innerhalb der Telematikinfrastruktur übermittelt. Bei der Simulation wurde die Bescheinigung volldigital aus der Zahnarzt-Software DS-Win von Dampsoft an eine Krankenkasse übertragen.

Durchbruch für die Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet Krankenkassen, ab dem 01.01.2021 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anzunehmen. Für die elektronische Übertragung ist ein sogenannter KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen E-Mail-Dienst, der einen sicheren digitalen Datenaustausch zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen – zum Beispiel Zahnarztpraxis und Krankenkasse – gewährleistet. Damit nimmt KIM eine Schlüsselfunktion in der Telematikinfrastruktur ein und ist unabdingbar für die geplante eAU-Einführung am 01.01.2021.

Einige Krankenkassen signalisierten bereits, dass die Einführung und Integration des KIM-Dienstes viel Zeit in Anspruch nimmt, sodass aktuell eine Verschiebung der eAU-Einführung auf Sommer/Herbst 2021 diskutiert wird. Der erfolgreiche Test der eAU im September stellt nun die Funktionstüchtigkeit des KIM-Dienstes auf zahnärztlicher Seite im DS-Win grundsätzlich unter Beweis. Somit kann die Möglichkeit der eAU für Zahnärzte wie geplant zum Jahreswechsel durch Dampsoft bereitgestellt werden. Mit der papierlosen eAU sind erhebliche Aufwandseinsparungen im Vergleich zur handschriftlichen Bescheinigung verbunden.

Telematik-Anwendungen von Dampsoft

Dampsoft konnte mit dem erfolgreichen Testlauf die Funktionalität seines TI-Pakets e-health unter Beweis stellen. Die Produkterweiterung für DS-Win-Kunden sichert unter anderem den Start der eAU und weiteren notwendigen TI-Anwendungen.