ePA – Letzte Chance, um Sanktionen zu vermeiden!
Kurz vor dem Stichtag am 1. Juli zur verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), gab das Bundesgesundheitsministerium eine Ausnahme der Sanktionen bekannt. Einige Hersteller konnten Zahnarztpraxen nicht pünktlich beliefern, was den flächendeckenden Start der ePA unmöglich machte. Zahnarztpraxen sollten sich trotzdem nachweislich um die Beschaffung der benötigten Komponenten kümmern.
Bundesgesundheitsminister verspricht Aussetzen der ePA-Sanktionen bei Unverschulden
Seit dem 1. Januar stellen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA zur Verfügung. Viele Zahnarzt- und Arztpraxen konnten diese Akten bis vor Kurzem jedoch noch nicht befüllen oder einsehen, weil die dafür nötigen Komponenten, insbesondere das Konnektor-Update und die Anpassung der Praxisverwaltungssoftware (PVS), noch nicht zur Verfügung standen. Mittlerweile unterstützen alle Konnektor-Hersteller die ePA.
Die Sanktionen könnten ausgesetzt werden, „wo objektiv eine Umsetzung nicht geleistet werden kann“, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem Deutschen Ärztetag am 4. Mai 2021 zugesichert. Deshalb geht die KZBV bis auf Weiteres davon aus, dass der Gesetzgeber es duldet, dass Praxen nicht sanktioniert werden, die die Frist unverschuldet nicht einhalten konnten.
Abwarten schützt nicht vor Sanktionen
Doch was genau bedeutet „unverschuldet“? Es gibt keine formelle Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums, die eine Aussetzung der Sanktionen genau regelt. Daher empfiehlt die KZBV, dass sich Zahnarztpraxen nachweislich um die Beschaffung der erforderlichen Dienste und Komponenten bemühen sollten, um nicht unter die möglicherweise doch gesetzlich verankerten Sanktionen zu fallen.
Dies trifft zum Beispiel auf etwa 50 % der deutschen Zahnarztpraxen zu, die bisher noch keinen eHBA bestellt haben. Dieser zählt zu den notwendigen Komponenten für die ePA.
Auch Dampsoft empfiehlt allen noch unentschlossenen Zahnärzt:innen, sich zeitnah – bis spätestens zum 01.10.2021 – für den Einsatz der ePA zu entscheiden. Mit der Produkterweiterung e-health können DS-Win-Anwender alle notwendigen Anforderungen abdecken und sich vor Honorarabzügen schützen.
Die Weichen sind gestellt: ePA ab Q4-2021 flächendeckend einsatzbereit?
Aus Sicht der gematik sind mittlerweile die technischen Weichen für die bundesweite Einführung der ePA gestellt: Alle Arztpraxen und Krankenhäuser könnten in den nächsten Wochen das Update für ihren Konnektor installieren. Die Updates des Konnektors und des PVS sind notwendig, um die ePA nutzen zu können.
Auch wenn die Umsetzung der technischen Voraussetzung auf derb Zielgeraden ist, so stellt sich noch die Frage, ob die ePA auf Seiten der Patient:innen in 2021 überhaupt schon von Interesse ist. Aktuell haben sich erst 1 % der Kassenpatient:innen die ePA freischalten lassen. Vermutlich ändert sich dies, sobald u. a. das Zahnbonusheft in der ePA abgebildet werden kann.