Telematik-Paket für Zahnärzte
Haben Sie schon klargemacht zur digitalen Wende? Viele Telematik-Anwendung sind bereits verpflichtend, weitere stehen in den Startlöchern. Wir empfehlen: Stellen Sie Ihre Zahnarztpraxis auf das Gesundheitssystem von Morgen ein und nutzen Sie die Vorteile der Telematikinfrastruktur (TI) bereits heute.
Mit unserem Produktpaket e-health für DS-Win können Sie die Vorteile einer optimalen, voll integrierten KIM-Lösung genießen. Alle TI-Anwendungen werden im DS-Win eingebunden, darunter EBZ, ePA, und eAU.
Ihre Vorteile mit e-health von Dampsoft
Eine sichere Kommunikation zwischen allen beteiligten Institutionen innerhalb der Telematikinfrastruktur ist das Kernelement des digitalen Gesundheitswesens von morgen. Ein wichtiger Meilenstein ist hierbei die Integration des KIM-Dienstes. Alle Teilnehmer innerhalb der TI können mit Hilfe des KIM-Clients sicher und geschützt miteinander kommunizieren und Daten austauschen.
Entscheiden Sie sich für das Produktpaket e-health!
Ein Ansprechpartner für alle TI-Anwendungen
Pünktlicher Anschluss, keine Honorarstrafen
Alle TI-Anwendungen im DS-Win integriert
Verschlüsselter Datenaustausch
Schnelles papierloses Arbeiten
Neuigkeiten zu e-health
eLABZ erweitert die Telematikinfrastruktur
Kunden-InfoRevolution der medizinischen Kommunikation: KIM 1.5
Kunden-InfoDie Voraussetzungen zur Nutzung
Damit Sie e-health von Dampsoft nutzen können, müssen Sie drei Anforderungen beachten. Diese sind kostenpflichtig!
Über Förderungsmöglichkeiten informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen KZV oder der KZBV. Woher Sie das Konnektor-Update bekommen oder Sie den eHBA bestellen können, finden Sie unter FAQ.
Freischaltung e-health Produktpaket
Ihre Praxismanagementsoftware DS-Win benötigt eine Freischaltung für das Produktpaket e-health
Konnektor-Update
Ihr TI-Konnektor benötigt ein e-health-Update durch den Konnektorhersteller.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt benötigt einen eHBA, um die neuen Telematik-Anwendungen nutzen zu können.
Die Anwendungen im Überblick
Bitte beachten Sie, dass wir die geplanten Anwendungen der Gematik stufenweise ausbauen und unser Produktpaket e-health in Zukunft erweitern werden. Die Zurverfügungstellung einzelner Anwendungen kann u. U. ein weiteres, kostenpflichtiges Upgrade erforderlich machen. Somit unterstützen wir Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Fristen und der Vermeidung von Honorarstrafen. Die folgenden Anwendungen werden in der finalen Ausbaustufe enthalten sein. Weitere Informationen schicken wir Ihnen gerne in Form eines Angebots zu.
EBZ
Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren
ePA
Elektronische Patientenakte
Seit dem 1. Juli 2021 müssen alle Zahnarztpraxen die ePA in der Versorgung unterstützen. Andernfalls droht ein Honorarabzug von einem Prozent. Mehr dazu.
KIM
Kommunikation im Medizinwesen
Für den sicheren elektronischen Austausch sensibler Informationen wie Arztbriefe, Befunde, Abrechnungen und Röntgenbilder soll Ihre Zahnarztpraxis zukünftig den KIM-Dienst nutzen.
eAU
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden zukünftig digital und sicher verschlüsselt über die KIM-Anwendung verschickt (ab 01.10.2021 verpflichtend). Ihr Praxisteam spart dadurch Papier und Arbeitszeit.
eMP
Elektronischer Medikationsplan
Freiwillige Angaben über Medikationen werden auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und können zukünftig jederzeit digital angepasst und ausgelesen werden.
NFDM
Notfalldatenmanagement
Wichtige Anamnese-Daten wie Risikofaktoren zu z. B. Allergien können direkt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingesehen werden.
eArztbrief
Elektronischer Arztbrief
Arztbriefe können digital, sicher und geschützt über das DS-Win an andere Teilnehmer innerhalb der TI verschickt werden.
eRezept
Elektronisches Rezept
Das Erstellen, Einreichen und Verarbeiten von Rezepten für alle Teilnehmer der TI erfolgt digital. Gedruckte Rezepte gehören damit der Vergangenheit an.
eLabZ (kommt bald)
Elektronischer Datenaustausch
zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis
Kostenvoranfragen, Aufträge und Rechnungen sollen via KIM mit dem Dentallabor ausgetauscht werden.
FAQ zur Telematikinfrastruktur
Alle Informationen zur Nutzung von e-health im DS-Win sowie Hilfevideos und Anleitungen finden Sie auf unserer Serviceseite.
Wozu brauche ich KIM?
KIM ist nötig, um die eAU ab dem 01.10.21 an Krankenkassen zu versenden, sowie generell für den Dokumentenaustausch mit anderen Teilnehmern wie Krankenkassen, Apotheken, Krankenhäuser und Ärzten.
Woher bekomme ich die KIM-Adresse?
In erster Linie erhalten Sie eine KIM-Adresse von einem KIM-Anbieter im Rahmen des Vertragsabschlusses.
Unsere Kunden werden von uns direkt kontaktiert, sobald die Oberflächen für das Anlegen der KIM-Adresse zur Verfügung stehen.
Auch über Dampsoft können Sie ein KIM-Postfach bestellen.
Muss ich das KIM-Postfach selbst einrichten?
Das KIM-Postfach können Sie ganz leicht selbst einrichten. Eine Anleitung finden sie hier.
Wie viele KIM-Postfächer benötige ich?
Grundsätzlich benötigen Sie pro Praxis nur ein KIM-Postfach. Mehrere KIM-Postfächer können aber hilfreich sein, um z. B. für einzelne Behandler oder Filialen eigene Postfächer bereitzustellen. Gemäß der Finanzierungspauschale werden pro Praxis bis zu zwei KIM-Postfächer erstattet.
Sollten Sie noch ein KIM-Postfach zu ihrem bestehenden e-health-Paket benötigen, können Sie es ganz einfach bei uns nachbestellen. Melden Sie sich hierfür gerne unter: vertrieb@dampsoft.de
Wird KIM für die Nutzung der ePA benötigt?
Nein. KIM dient ausschließlich der Kommunikation zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen, wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser etc. Versicherte werden keine KIM-Adresse besitzen.
Die ePA selber ist ein geschützter Speicher medizinischer Dokumente des Versicherten.
Ist KIM Pflicht?
Praxen sind ab dem 01.10.21 dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, KIM einzusetzen. Ohne KIM ist keine Kommunikation mit anderen Teilnehmern des Gesundheitswesens möglich.
Ist KIM im e-health-Paket enthalten?
KIM kann zum e-health-Paket dazugebucht werden. Nutzen Sie hierfür einfach unser Online-Bestellformular.
Bekommt man für KIM Erstattungen seitens der KZV?
Ja, im Bundesmantelvertrag sind diese Erstattungen verankert. Nähere Informationen finden Sie hier.
Wo kann ich e-health bestellen?
Sie können das Paket sowie KIM einfach mit unserem Online-Bestellformular bestellen.
Muss ich das Komplettpaket von Dampsoft kaufen?
DS-Win-Kunden erhalten nur mit dem Produkt e-health von Dampsoft die Vorteile einer optimalen, d. h. komfortablen, integrierten E-Health-Lösung. Insofern empfehlen wir unseren Kunden, sich für eine Nutzung von e-health zu entscheiden, um hinreichend auf die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens vorbereitet zu sein. Wir raten unseren Kunden in diesem Zusammenhang mit Nachdruck davon ab, bei anderen Anbietern z. B. Verträge für KIM abzuschließen.
Wie erhalte ich das E-Health-Update für meinen Konnektor?
Ihr Konnektor benötigt ein E-Health-Update durch den Konnektorhersteller. Nur mit einem E-Health-fähigen Konnektor sind die neuen Mehrwertdienste für Zahnartpraxen nutzbar. Bitte wenden Sie sich insofern an ihren Konnektorhersteller bzw. Lieferanten bzw. Dienstleister vor Ort (DVO).
Die Update-Kosten werden vollumfänglich von Ihrer KZV übernommen!
Wo kann ich den Versionsstand des Konnektors einsehen?
Den Konnektorstatus können Sie über folgenden Pfad im DS-Win prüfen:
Einstellungen/Kartenleser/Telematik/Konnektorstatus
Wie erhalte ich die Erstattung für das Konnektor-Update?
Die KZBV hat die PVS-Hersteller aufgefordert, ab Quartal 4/2020 in der Abrechnungsdatei die Konnektor-Version
(Konnektor-Produkttyp, die Produktbezeichnung sowie die Produktversion) mit zu übermitteln. Anhand der Daten wird die jeweilige KZV prüfen, ob die Praxis berechtigt ist, die Erstattungen für das Konnektor-Update zu erhalten. Im DS-Win ist diese Anforderung mit dem General Update 4/2020 enthalten.
Braucht jeder Zahnarzt einen eHBA?
Der eHBA ist ein personenbezogener Heilberufsausweis. Er beinhaltet die QES (qualifizierte elektronische Signatur). Die QES ermöglicht eine rechtssichere digitale/elektronische Signatur von Dokumenten wie beispielsweise eAU, eArztbrief etc.
Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt benötigt einen eHBA, um die neuen Telematik-Anwendungen nutzen zu können. Wir empfehlen eine Bestellung über die Seite unseres Partners SHC+Care. Auf dieser Seite können Sie den Heilberufsausweis der neuesten Generation in wenigen Schritten bestellen.
Wo kann ich einen eHBA bestellen?
Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt benötigt einen eHBA, um die neuen Telematik-Anwendungen nutzen zu können. Wir empfehlen eine Bestellung über die Seite unseres Partners SHC+Care. Auf dieser Seite können Sie den Heilberufsausweis der neuesten Generation 2.1 in wenigen Schritten bestellen.
Weitere Informationen zum eHBA finden Sie hier.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, wenden sie sich bitte an Ihre Zahnärztekammer.
Wie aktiviere ich meinen eHBA im DS-Win?
Der eHBA ist mit mehreren Funktionen ausgestattet und hat daher zwei verschiedene PINs.
– Eine PIN.QES für die digitale Signatur.
– Eine PIN.CH bzw. PIN.HBA für alle weiteren Funktionen.
Bei Auslieferung des eHBA erhält der Zahnarzt PIN-Briefe mit Transport-PINs. Beide PINs müssen vor der ersten Benutzung durch den Zahnarzt geändert werden. Das Ändern der PINs ist über das DS-Win ab der Version vom 30.12.2020 möglich. Alternativ fragt der Konnektor automatisch bei der ersten Verwendung der jeweiligen PIN nach der Transport-PIN und einer neuen PIN. Es kann hierzu hilfreich sein, die Nummer Ihrer praxiseigenen PIN bereitzuhalten, wenn Sie sich registrieren möchten, da das Eingabefenster zeitgebunden u. U. wieder ausgeblendet wird.
Teilweise ist es nötig, dass Ihr eHBA vor der Aktivierung in Ihrem DS-Win vom Hersteller der Karte freigeschaltet wird. Beachten Sie bitte (insbesondere vor Abrechnungsterminen), dass eine Freischaltung Ihrer PIN in der Regel nicht sofort erfolgt, sondern auch 1-2 Wochen dauern kann.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Handhabung der Karte oder Fragen in Bezug auf Ihr Terminal-Kartenlesegerät haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Hersteller.
Hinweis: Auch ohne e-health-Paket ist die PIN-Änderung im DS-Win möglich; es genügt eine DS-Win-Version ab dem 30.12.2020. Hier finden Sie eine Anleitung.
Wofür stehen die Abkürzungen der TI-Anwendungen?
KIM – Kommunikation im Medizinwesen
Für den sicheren elektronischen Austausch sensibler Informationen wie Arztbriefe, Befunde, Abrechnungen und Röntgenbilder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen soll Ihre Zahnarztpraxis zukünftig den KIM-Dienst nutzen. KIM verbindet alle Teilnehmer der Telematikinfrastruktur und sichert einen verschlüsselten und fälschungssicheren Versand und Empfang von E-Mails. Wir werden Sie zeitnah mit einem Angebot für Ihren passenden KIM-Client versorgen.
eMP – Elektronischer Medikationsplan
Freiwillige Angaben über Medikationen werden auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Medikationspläne können zukünftig digital gelesen und bei Bedarf angepasst werden.
eAbrechnung – Elektronische Abrechnung
Elektronische Abrechnungen können direkt aus dem DS-Win sicher und verschlüsselt über KIM an die KZV verschickt werden.
ePA – Elektronische Patientenakte
Patienten erhalten einen Einblick in ihre Gesundheitsakte. Die ePA ist für Patienten kostenlos und freiwillig. Praxen, die die ePA nicht unterstützen, droht eine Honorarstrafe von 1 %.
NFDM – Notfalldatenmanagement
Lesen Sie wichtige Anamnese-Daten wie Risikofaktoren zu z. B. Allergien direkt aus der eGK aus.
eRezept – Elektronisches Rezept
Das Erstellen, Einreichen und Verarbeiten von Rezepten für alle Teilnehmer der TI erfolgt digital. Gedruckte Rezepte gehören damit der Vergangenheit an.
eArztbrief – Elektronischer Arztbrief
Arztbriefe können digital sicher und geschützt über das DS-Win an andere Teilnehmer innerhalb der TI verschicken werden.
eAU – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Versenden Sie zukünftig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung komfortabel und sicher papierlos aus dem DS-Win an die Krankenkasse des Patienten.
eHKP – Elektronischer Heil- und Kostenplan
Mit dem eHKP gehören die bisherigen papiergebunden Anträge der Vergangenheit an. Profitieren Sie von einem schnellen und einfachen Austausch mit den Krankenkassen aus dem DS-Win heraus. Die bearbeiteten Anträge werden ohne Medienbrüche zurück in Ihre Praxis geschickt.
VSDM – Versichertenstammdatenmanagement
Gespeicherte Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten werden auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aktuell gehalten. Ein Abgleich beim ersten Kontakt des Patienten im Quartal ist Pflicht.
Ab wann brauche ich das e-health?
Bereits seit Juli 2019 beträgt die Honorarstrafe bei Nichtanschluss an die TI 2,5 %. Der Gesetzgeber hat im Patientendatenschutzgesetz § 341 (Abs. 6) vorgesehen, dass Zahnärzte ab dem 01.07.2021 bei Ihrer KZV nachweisen müssen, dass sie die erforderlichen Zugriffe und Dienste für die ePA besitzen. Bei Nichterfüllung drohen weitere Honorarstrafen in Höhe von 1 %.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:
E-Health-Gesetz
Welche Rolle spielt Datenschutz innerhalb der TI?
Ein Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, für eine höchstmögliche Datensicherheit innerhalb des Gesundheitswesens zu sorgen. Patienten entscheiden selbst, ob sie Anwendungen wie z. B. die ePA nutzen wollen oder nicht. Weitere Informationen zum Datenschutz in der TI finden Sie hier.
Was benötigt meine Praxis, um an der TI teilzunehmen?
Ihre Zahnarztpraxis benötigt verschiedene Komponenten wie: eHBA, SMC-B, Konnektor (inkl. e-health-Update PTV3 und PTV4), VPN-Zugangsdienst, KIM-Dienst und das Modul e-health von Dampsoft.
Für die neuen TI-Anwendungen benötigen Sie zwingend einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) bzw. als Zahnarzt den elektronischen Zahnarztausweis (eZAA). Der HBA bzw. eZAA sollte spätestens dann vorliegen, wenn die TI-Anwendung für Sie zur Verpflichtung werden. In Kürze wird Ihnen Dampsoft ein Angebot anbieten, damit Sie sich problemlos einen eHBA bestellen können.
Der Konnektor bildet die Schnittstelle zwischen Ihrer Praxissoftware, dem DS-Win und der Telematikinfrastruktur. Außerdem verbinden Sie so das Kartenterminal und die dazugehörigen Patienteninformationen mit der TI – ein sicherer Austausch ist damit stets gewährleistet.
Ein für die TI zugelassener VPN-Zugangsdienst sorgt mit dem Konnektor für eine sichere Anbindung an die Telematikinfrastruktur.
Durch zertifizierte Kartenterminals erfolgt der Versichertenstammdatenabgleich in der Zahnarztpraxis. Das zertifizierte stationäre Kartenterminal liest und übermittelt die Daten der eGK, des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und der Praxis- bzw. Institutionskarten (SMC-B) an die TI.
Der KIM-Dienst sorgt für einen sicheren Austausch von sensiblen Informationen wie Befunde, Bescheide, Arztbriefe, Abrechnungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen innerhalb der Telematikinfrastruktur. Die E-Health-Mehrwertdienste können Sie mit unserem Produkt e-health buchen. Zu den Mehrwertdiensten der Telematik gehören: KIM, eAU, ePA, eArztbrief, eMP, eRezept, eHKP, eAbrechnung, VSDM, NFDM.
Gibt es für die Nutzung der Telematikanwendungen eine finanzielle Unterstützung?
Es besteht die Möglichkeit für die verschiedenen TI-Anwendungen finanzielle Unterstützungen zu erhalten. Wie Sie die jeweiligen Erstattungspauschalen für die verschiedenen Anwendungen erhalten können, erfragen Sie bitte bei Ihrer KZV. Nähere Informationen finden Sie hier.
Kann jede Dampsoft-Praxis (unabhängig vom genutzten Konnektor) die e-health Software-Lösung mit dem kompletten Komfort nutzen?
Ja. Das Produkt e-health ist unabhängig von der TI-Hardware und funktioniert mit allen zugelassenen TI-Komponenten. Hinweis: Eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung der neuen Funktionen ist, das Ihr Konnektor E-Health fähig ist. Hierfür benötigen Sie ein Konnektor-Update. Weitere Informationen zum Konnektor-Update erhalten Sie bei Ihren TI-Anbieter.
Welche Funktionen stehen mir derzeitig im e-health zur Verfügung?
- NFDM (Notfalldatenmanagement: von der eGK auslesen, ergänzen, neu anlegen, auf eGK speichern)
- eMP (Elektronischer Medikationsplan: von der eGK auslesen, ergänzen, neu anlegen, auf eGK speichern
- eAU (Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: erstellen, elektronisch signieren, via KIM versenden & Rückmeldungen von Krankenkassen empfangen)
- ePA (Elektronische Patientenakte: Einsicht, Down- und Upload von Dokumenten)
- Schnittstelle für beliebige KIM-Clients (sicheres E-Mailverfahren in der Telematikinfrastruktur)
Brauche ich für jede Filiale e-health?
Nur Filialen mit einem separaten Datenbestand müssen das e-health Paket für jeden Standort erwerben. Filialen, die über eine VPN-Verbindung auf einem Datenbestand arbeiten, benötigen das e-health Paket nur für die Hauptpraxis.
Was ist Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander – dazu gehören z. B. Zahnärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser, Ärzte etc. Die TI gewährleistet einen sektoren- und systemübergreifenden sicheren Austausch von Informationen im Gesundheitswesen. Ziel der Telematikinfrastruktur ist eine bessere Versorgung für Patientinnen und Patienten in Deutschland zu schaffen. Für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der TI ist die Gesellschaft für Telematik-Anwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz: gematik, zuständig.
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