Empfehlungsmarketing „Kunden werben Kunden“
Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise
Der Veranstalter des Empfehlungsprogramms ist die DAMPSOFT GmbH, Vogelsang 1, 24351 Damp, vertrieb@dampsoft.de.
1. Ablauf und Teilnahme
/ Um an dem Empfehlungsprogramm teilzunehmen, sendet der „Empfehlende“ das ausgefüllte Empfehlungsformular auf der Website der DAMPSOFT GmbH mit ihren und den Angaben der geworbenen Praxis („Empfohlene/Neukunden“) ab. Hierzu ist das bereitgestellte Formular in digitaler Form zu nutzen.
/ Eine gültige Empfehlung ist darüber hinaus ebenfalls per E-Mail an vertrieb@dampsoft.de möglich, durch Übermittlung der notwendigen Angaben für die im Empfehlungsformular markierten Pflichtfelder.
/ Die Empfehlung für die geworbene Praxis muss dabei zu einem der folgenden Produkte erfolgen: DS4, DS-Win oder Athena-App. Andere Produkte sind von der Aktion ausgeschlossen.
2. Teilnahmeberechtigte
Voraussetzungen für die Teilnahme Empfehlungsprogramm: „Empfehlende“:
/ Teilnahmeberechtigt als „Empfehlende“ sind alle Praxisinhaber, selbstständige Praxismanager sowie Berater für Zahnarztpraxen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie müssen dabei nicht der Lizenzinhaber sein.
/ Nicht teilnahmeberechtigt am Empfehlungsprogramm sind alle Mitarbeiter und Vertriebspartner, die bereits eine Provisionsvereinbarung mit der DAMPSOFT GmbH haben sowie jeweils deren Familienangehörige.
/ Eine Teilnahme durch Selbstwerbung ist ausgeschlossen, „Empfehlende“ können sich daher nicht selbst als „Empfohlene/Neukunden“ angeben.
/ Mit der Einreichung bestätigen „Empfehlende“, dass sie zur Teilnahme berechtigt sind und in Abstimmung mit der geworbenen Praxis („Empfohlene/Neukunden“) eine Empfehlung einreichen. Sie sind verantwortlich, dafür „Empfohlene/Neukunden“ ausreichend über das Empfehlungsprogramm zu informieren und sich bestätigen zu lassen, dass diese mit einer Übermittlung ihrer Daten und anschließenden Kontaktaufnahme durch die DAMPSOFT GmbH einverstanden sind. Für die Korrektheit der angegebenen Daten sind „Empfehlende“ verantwortlich.
Voraussetzungen für die Teilnahme Empfehlungsprogramm: „Empfohlene/Neukunde“:
/ Teilnahmeberechtigt als „Empfohlene/Neukunden“ sind alle Interessenten, die berechtigt sind, einen Vertrag über eines der beworbenen Produkte mit der DAMPSOFT GmbH zu schließen.
/ Nicht teilnahmeberechtigt sind „Empfohlene/Neukunden“, die bereits Lizenznehmer des empfohlenen Produktes sind. Kunden, die bereits mit DS4, DS-Win oder Athena von DAMPSOFT arbeiten und ihre Lizenz des jeweiligen Produktes lediglich umstellen, upgraden oder erweitern möchten, können nicht geworben werden.
/ „Empfohlene/Neukunden“ dürfen sich mit der DAMPSOFT GmbH außerdem nicht bereits in einer Vertragsanbahnung zu dem empfohlenen Produkt befinden. Sollte der „Empfohlene/Neukunde“ bereits ein aktives Angebot für das empfohlene Produkt von der DAMPSOFT GmbH erhalten haben, welches jünger als sechs Monate ist, wird keine Sach-/Geldprämie an den „Empfehlenden“ ausgezahlt.
3. Prämie
/ „Empfehlende“ können zwischen einer Geld- und einer Sachprämie entscheiden. Bei Auswahl der Geldprämie beträgt die Höhe 500 € netto und wird an „Empfehlende“ auf das hinterlegte oder so weit nicht bekannt hierzu mitgeteilte Konto überwiesen. Bei Auswahl der Sachprämie wird der Gutschein (Jochen Schweizer Erlebnisgutschein) in Höhe von 500 € postalisch an „Empfehlende“ an die hinterlegte Adresse gesendet.
/ „Empfehlende“ müssen im Formular angeben, ob sie von der Kleinunternehmerklausel betroffen sind.
/ Die Prämie ist steuerfrei, wenn die sonstigen Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EstG (einschließlich dieser Prämie) weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen. Die persönlichen Auswirkungen in der Steuererklärung sind durch Teilnehmende selbst mit Ihren Steuerberaterinnen oder Ihren Steuerberatern abzuklären.
/ „Empfohlene/Neukunden“, die einen Vertrag zu DS4 oder DS-Win abschließen, erhalten nach Vertragsunterzeichnung einen einmaligen Rabatt von 500 € netto. Dieser wird in der ersten Rechnung berücksichtigt.
/ „Empfohlene/Neukunden“, die einen Vertrag zur Athena-App abschließen, erhalten nach Vertragsunterzeichnung und erfolgreicher Rechnungsstellung ein kostenfreies iPad.
4. Prämienanspruch und -auszahlung
/ Der Prämienanspruch entsteht so bald „Empfohlene/Neukunden“ einen rechtswirksamen Vertrag mit der DAMPSOFT GmbH zu einem der empfohlenen Produkte schließen. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich. Die Empfehlung muss vor dem Vertragsabschluss erfolgen.
/ Voraussetzung für einen Prämienanspruch ist außerdem die erfolgte und erfolgreiche erste Rechnungsstellung durch die DAMPSOFT GmbH an „Empfohlene/Neukunden“.
/ Werden „Empfohlene/Neukunden“ mehrfach geworben, hat ausschließlich der erste „Empfehlende“ einen Prämienanspruch.
/ Für bereits abgeschlossene Verträge können nachträglich keine Prämien verlangt werden.
/ Das Empfehlungsprogramm ist grundsätzlich nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Sollten „Empfohlene/Neukunden“ innerhalb eines Aktionszeitraumes den Wunsch haben, von einer aktuell laufenden Aktion zu profitieren, können sie anstelle der Prämie eventuelle Angebote/Geschenke der aktuellen Aktion wählen. Für „Empfehlende“ ist das Empfehlungsprogramm nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
/ Die Auszahlung bzw. Versand der Prämie erfolgt so bald alle Voraussetzungen aus den zuvor genannten Bedingungen erfüllt sind. Frühestens jedoch mit erfolgter und erfolgreicher erster Rechnungsstellung nach Vertragsunterzeichnung.
5. Missachtung der Teilnahmebedingungen und Beendigung
/ Bei Missachtung der Teilnahmebedingungen oder sonstigen Missbräuchen verfällt der Anspruch auf die Prämie. Bereits ausgezahlte Prämien sind, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche der DAMPSOFT GmbH bleiben hiervon unberührt.
/ Die DAMPSOFT GmbH kann die Teilnahmevoraussetzungen für das „Kunden werben Kunden“ Programm jederzeit ändern oder ergänzen.
/ Mit der Teilnahme erkennt der „Empfehlende“ diese Teilnahmebedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datenschutz
Um an dem Empfehlungsprogramm teilnehmen zu können, müssen Teilnehmende personenbezogene Daten angeben. Die für eine Teilnahme bereitgestellten Daten verarbeitet die DAMPSOFT GmbH nur zum Zwecke der Durchführung dieses Programms.
Die durch „Empfehlende“ angegebenen Daten über „Empfohlene/Neukunden“ nutzt die DAMPSOFT GmbH zur Kontaktaufnahme und Vertragsanbahnung. Verantwortlich zur Einholung des Einverständnisses von „Empfohlene/Neukunden“ zur Übermittlung der Daten und Kontaktaufnahme sind „Empfehlende“.
Für das Zustandekommen wie auch für die Durchführung eines Vertrags über die von der DAMPSOFT GmbH angebotenen Produkte benötigt sie personenbezogene Daten. Im Rahmen der Anbahnung bzw. der Durchführung des Vertrags müssen „Empfohlene/Neukunden“ diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses und die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind.
Zur Abwicklung des Empfehlungsprogramms kann die DAMPSOFT GmbH die Zahlungsdaten an ihre Zahlungsdienstleister und die Lieferanschrift an ihre Versanddienstleister weitergeben.
Die DAMPSOFT GmbH löscht die hierbei anfallenden Daten, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränkt die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Sie ist aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpflichtet, Daten zu der erfolgreichen Teilnahme für zehn Jahre zu speichern. Allerdings nimmt sie nach zwei Jahren eine Einschränkung der Verarbeitung vor, d. h. Ihre Daten werden nur zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen eingesetzt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung im Rahmen des Empfehlungsprogramms ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter: https://www.dampsoft.de/datenschutz/